Bistum Regensburg will Erbbaurecht sozial gestalten
Das Bistum Regensburg will bei der Verlängerung von Erbbaurechten auf eine verantwortungsvolle und sozial ausgewogene Strategie setzen. Die Diözese will dafür laut einer Mitteilung auf individuelle Lösungen statt Automatismen setzen. "Wir wissen, dass der Erhalt des Erbbaurechts als lebensnahe und finanzierbare Option entscheidend davon abhängt, wie mit Vertragsverlängerungen und Erbbauzinsen umgegangen wird", wird der Hauptabteilungsleiter des diözesanen Immobilienmanagements, Christian Balletshofer, zitiert. "Dabei stehen wir im Spannungsfeld zwischen unserem Stiftungsauftrag – nämlich das Vermögen zu bewahren und zu sichern – und der sozialen Verantwortung gegenüber den Menschen, die auf unseren Grundstücken leben."
Insbesondere im Süden der Diözese seien die Bodenrichtwerte überdurchschnittlich hoch. Hier stießen klassische Berechnungsmodelle an ihre Grenzen. "Würde man wie bisher den Erbbauzins nach einem starren Prozentsatz vom Nettobaulandpreis berechnen, lägen die jährlichen Zahlungen in manchen Fällen bei weitem über dem ursprünglichen, vor Jahrzehnten vereinbarten Erbbauzins", so die Mitteilung. Eine solche Erhöhung lasse sich sozialpolitisch oft kaum vertreten und sei den betroffenen Erbbauberechtigten nicht zuzumuten.
Ein flexibler Rahmen soll individuelle Lösungen ermöglichen. Dazu gehören reduzierte Berechnungssätze in Regionen mit hohen Bodenwerten, der Einbezug von Standortfaktoren und der wirtschaftlichen Situation der Erbbauberechtigten sowie Spielräume bei der Vertragsverlängerung. Damit will die Diözese das Erbbaurecht als Teil einer "verantwortungsvollen Bodenpolitik" verstehen. "Planbare und bezahlbare Erbbauzinsen sind ein entscheidender Baustein, um Wohnen auf kirchlichem Grund auch in Zukunft zu ermöglichen – besonders für Familien und Menschen mit mittlerem oder geringerem Einkommen", so das Bistum weiter.
Ärger um Erbbaurecht in der Landeskirche Hannovers
Erbbaurecht ermöglicht es, Häuser auf Grundstücken zu bauen, die im Eigentum eines anderen bleiben. Erbbauberechtigte sind Eigentümer ihrer Gebäude, nicht aber des Grundstücks, auf dem sie stehen. Insbesondere Kirchen, aber auch Kommunen nutzen das Instrument für ihre Grundstücke. Erbbaurechte werden in der Regel für längere Zeiträume von 60 oder 99 Jahren vergeben.
Im April sorgte eine Erhöhung der Erbbauzinsen in der Landeskirche Hannovers für Schlagzeilen. Nach Ablauf von 75 Jahre alten Erbbaurechtsverträgen für Grundstücke im Hannoveraner Stadtteil Kirchrode sollten die Erbbauzinsen um das 40- bis 50-fache angehoben werden. Während der Laufzeit wurden die Erbbauzinsen nicht angepasst, so dass sie den Stand der 1950er Jahre entsprachen. Die Steigerung folge der Wertsteigerung der Grundstücke, die sich aus dem Bodenrichtwert ergebe, teilte die Landeskirche mit. Angebote, die Grundstücke zu kaufen, haben die Hauseigentümer laut der Landeskirche in den 1990er-Jahren ausgeschlagen, eine vorzeitige Verlängerung zu günstigen Konditionen sei 2019 durch die Hauseigentümer abgelehnt worden. (fxn)
