Wenn Rückstellung nicht erfolgen könne, sollten Kirchen zuständig werden

Union zu Kirchenasyl: Kirchen sollen finanzielle Verantwortung tragen

Veröffentlicht am 26.07.2025 um 10:20 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ In der derzeitigen Kirchenasyl-Praxis sieht der Vizefraktionschef der CDU eine "bedenkliche und europaskeptische Haltung". Er fordert, dass die Kirchen Asylsuchende in bestimmten Fällen dauerhaft beherbergen und betreuen sollten.

  • Teilen:

Im Streit um das Kirchenasyl fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Kirchen sollten in bestimmten Fällen langfristig finanziell Verantwortung für die betreffenden Migranten übernehmen. "Wenn Kirchen in Dublin-Fällen Asyl gewähren, wäre dies glaubhafter, wenn sie auch insgesamt Verantwortung für die Schutzsuchenden übernehmen", sagte Vizefraktionschef Günter Krings (CDU) der Zeitung "Die Welt" (Samstag). Wenn durch Kirchenasyl eine Rückführung nicht mehr erfolgen könnte, sollte "konsequenterweise" auch die Kirche die Betroffenen dauerhaft beherbergen und betreuen. 

Es habe gute Gründe gegeben, warum das Kirchenasyl ursprünglich auf seltene Härtefälle beschränkt gewesen sei, um Zeit für eine erneute rechtliche Prüfung zu schaffen, führte Krings aus. In der Praxis werde es aber "zunehmend genutzt, um Überstellungen nach der Dublin-Verordnung durch Zeitverzögerung zu verhindern; also gerade in Fällen, in denen ein anderer EU-Staat zuständig" sei.

Daraus spricht für Krings eine "bedenkliche und europaskeptische Haltung, dass nur in Deutschland humanitäre Standards eingehalten" würden. Im aktuellen Streit zwischen den Landesregierungen Hamburgs und Berlins geht es um Fälle, in denen durch das Verweilen von Afghanen im Kirchenasyl Dublin-Fristen verstrichen sind und Deutschland somit für diese Personen zuständig wurde.

Bedrohung an Leib und Leben

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf, um eine Abschiebung in ihr Heimatland oder die Rücküberstellung in ein anderes Land aufgrund des sogenannten Dublin-Verfahrens abzuwenden. Kirchenasyl wird in der Regel dann gewährt, wenn eine Abschiebung oder Rückführung für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt und weiter gute Bleibeperspektiven vorhanden sind.

Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor das Kirchenasyl an Bedeutung und wurde im 18. und 19. Jahrhundert in den meisten Ländern abgeschafft. In der katholischen Kirche gibt es seit dem neuen katholischen Kirchenrecht 1983 offiziell kein Kirchenasyl mehr.

Wer heute in Deutschland Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Eine Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als "letztem Mittel", um in Einzelfällen "unzumutbare Härten" abzuwenden. (KNA)