Papst Leo XIV. bekennt sich zu Rechtsstaat und Gerechtigkeit
Papst Leo XIV. hat sich zu Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit bekannt. In einer Ansprache vor Richtern und Juristen aus zahlreichen Ländern sagte der Papst am Samstag auf dem Petersplatz: "Die Gerechtigkeit beschränkt sich nicht auf die bloße Anwendung von Gesetzen oder auf das Handeln von Richtern oder auf das Einhalten von Prozessregeln."
Vielmehr verbinden sich nach den Worten des Papstes in der Gerechtigkeit die Menschenwürde und die Regeln des Zusammenlebens in einer Gesellschaft. Für Christen bedeute dies, die Rechte des Einzelnen zu achten und zugleich das Gemeinwohl zu fördern.
Mit Blick auf andere Länder führte der Papst aus: In vielen Staaten hungerten die Menschen nach Gerechtigkeit, weil "die Lebensbedingungen so ungleich und unmenschlich sind, dass sie inakzeptabel werden." Den Kirchenlehrer Augustinus zitierend betonte er dann: "Ohne Gerechtigkeit kann kein Staat verwaltet werden. Es kann kein Recht geben in einem Staat, in dem es keine wahre Gerechtigkeit gibt." Ein Staat ohne Gerechtigkeit sei kein Staat, so der Papst weiter.
Umstrittenes Gerichtsverfahren im Vatikan
Der Papst machte seine Ausführungen bei einer Feier des Heiligen Jahres 2025 für Juristen aus mehreren Ländern, die meisten von ihnen kamen aus dem Vatikanstaat und aus Italien. Unter den Gästen war auch der US-amerikanische Supreme-Court-Richter in Washington, Samuel Alito. Der Katholik gilt als einer der konservativsten Richter der USA und hat stets gegen ein Recht auf Abtreibung gestimmt
Am Montag beginnt im Vatikan ein mit Spannung erwarteter Gerichtsprozess. In dem Berufungsverfahren geht es um den sogenannten Londoner Immobilienskandal des Vatikans. Das Berufungsverfahren hatte unter anderen der italienische Kurienkardinal Angelo Becciu angestrengt. Er war 2023 in erster Instanz wegen Betrugs und Unterschlagung zu fünfeinhalb Jahren Haft und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, hatte aber stets seine Unschuld beteuert.
Auch andere an dem Deal beteiligte Personen wurden in erster Instanz vom Vatikangericht verurteilt. In der Sache ging es um eine missglückte Immobilieninvestition in London in den 2010er Jahren, in deren Verlauf der Heilige Stuhl mehr als 100 Millionen Euro verlor. Anwälte der Verurteilten warfen dem damaligen Papst Franziskus vor, eigenmächtig in den Prozess eingegriffen und Regeln im laufenden Verfahren geändert zu haben; dies widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen. (KNA)
