Maßnahme sei nicht als Vorverurteilung zu verstehen

Missbrauchsvorwürfe: Trierer Bischof Ackermann beurlaubt Priester

Veröffentlicht am 26.09.2025 um 11:39 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat einem Priester seines Bistums wegen Missbrauchsvorwürfen bis auf Weiteres die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen allerdings eingestellt.

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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat einem Priester seines Bistums die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei der Diözese freigestellt. "Grund für die Maßnahme sind Vorwürfe sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person", teilte die Diözese am Freitag mit. Die Vorwürfe seien der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet worden, die die Ermittlungen allerdings eingestellt habe.

Nach Angaben des Bistums waren im Jahr 2015 erstmals Vorwürfe gegen den Priester erhoben worden. Die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat hätten diese Vorwürfe umfassend geprüft und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um eine disziplinarische Angelegenheit handelte, die nicht unter die damals geltenden Leitlinien zum Umgang mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs fielen. "Die Verhaltensweisen des Priesters erfüllten auch nach Prüfung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft Koblenz im Jahr 2018/2019 erkennbar keinen Straftatbestand", so das Bistum weiter. Entsprechend der Bewertung des Bistums sei der Vorwurf auf disziplinarischer Ebene behandelt worden.

2024 sei die Angelegenheit "mit einer auf der Basis von neuen Erkenntnissen erweiterten Sachverhaltsdarstellung" erneut bei der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgetragen worden, so das Bistum weiter. Nach der erneuten Einstellung der staatlichen Ermittlungen habe dann die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen werden können. "Aufgrund dort gewonnener neuer Erkenntnisse hat Bischof Ackermann nun die genannte Maßnahme veranlasst", erklärte die Diözese. Zugleich betonte sie, dass für den Priester bis zum Erweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gelte. Daher sei die getroffene Maßnahme nicht als Vorverurteilung zu verstehen; sie entspreche vielmehr der gültigen Interventionsordnung und diene der Prävention. "Das Seelsorgeteam sowie die ehrenamtlichen Gremien der Pfarrei sind informiert", so das Bistum. (stz)