Kirchengericht verurteilt Münsters Ex-Dompropst wegen Amtsmissbrauchs
Der ehemalige Münsteraner Dompropst und Offizial Kurt Schulte wurde vom Kirchengericht Augsburg wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wurde Schulte dagegen freigesprochen, "denn er hat keine solche Straftat begangen", teilte das Bistum Münster am Mittwoch mit. Gegen Schulte gab es Vorwürfe von grenzüberschreitendem, unangemessenem Verhalten. Das vom Vatikan mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Augsburger Kirchengericht sah es als erwiesen an, dass Schulte "die Befugnisse seines Amtes und seiner Aufgabe als Dienstvorgesetzter gegenüber einer ihm unterstellten Person dadurch missbraucht habe, dass er dieser über seinen dienstlichen E-Mail-Account unangemessene private Nachrichten zukommen ließ". Gegenüber katholisch.de bestätigte das Bistum am Donnerstag, dass das Urteil rechtskräftig ist.
Das Gericht ordnete daher ein räumlich begrenztes Aufenthaltsverbot zum Schutz der betroffenen Person an. Außerdem verbot das Gericht ihm für fünf Jahre, Ämter oder Aufgaben zu übernehmen, die mit einer Weisungsbefugnis gegenüber ihm unterstellten hauptamtlichen Mitarbeitenden ausgestattet wären. Weitere Auflagen gebe es nicht. Das Bistum teilte mit, dass Schulte ab dem kommenden Jahr als Pastor ohne Leitungsaufgaben in der Pfarrei St. Marien in Friesosythe im Oldenburger Münsterland eingesetzt werde.
Bereits wegen Geheimnisverrats verurteilt
Schulte war seit Juni 2022 bis zur Klärung der Vorwürfe beurlaubt. Neben Vorwürfen grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhaltens wurde Schulte außerdem die unbefugte Weitergabe vertraulicher Unterlagen vorgeworfen. Aufgrund dieser Vorwürfe hatte Schulte dem Bischof im September 2022 den Verzicht auf alle Ämter angeboten, den der damalige Bischof Felix Genn annahm. Die staatlichen Strafverfolgungsbehörden eröffneten mangels Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren. In einem kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren war Schulte 2023 wegen Geheimnisverrat wegen der unbefugten Weitergabe von Dokumenten in vier Fällen bestraft worden.
Schulte war von 2013 bis zu seinem Rücktritt Dompropst und von 2010 bis zu seinem Rücktritt Offizial, also Leiter des bischöflichen Gerichts. Den Vorwurf zu Grenzüberschreitungen wies Schulte nach Eröffnung des kirchlichen Strafverfahrens zurück. Das Bistum Münster hatte im Mai 2023 mitgeteilt, dass Bischof Genn ein kirchliches Strafverfahren eröffnet habe. Wegen möglicher Befangenheit wurde das Verfahren nicht am Münsteraner Kirchengericht geführt, stattdessen wurde das Augsburger Kirchengericht durch den Vatikan mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. (fxn)
4. Dezember 2025: Ergänzt um Rechtskraft des Urteils.
