Theologe: Vorgabe findet sich schon im Konzil

Warum es eine Dreiteilung des Priesteramts braucht

Veröffentlicht am 10.02.2020 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Debatte

Dortmund ‐ Mit diesem Vorschlag wären die Debatten um Zölibat und Frauenordination beendet, der Gegensatz zwischen Geweihten und Laien aufgehoben: Basierend auf Ideen des Zweiten Vatikanischen Konzils plädiert der Dortmunder Theologe Thomas Ruster für ein dreigeteiltes Priestertum. Es würde sogar demokratischen Grundsätzen genügen.

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Die Amtsfrage ist so schwierig, so sperrig. An ihr droht die Reform der Kirche zu scheitern. Aber es gibt eine Lösung. Das Konzil serviert sie auf dem Silbertablett, wir brauchen nur zuzugreifen. Alle Getauften haben Anteil am dreifachen Amt Jesu Christi. Sie sind, wie es das Taufformular präzisiert, gesalbt zum Priester, König und Propheten – "mit dem heiligen Chrisam" wie in biblischen Zeiten. Sie tragen das weiße Kleid Christi, sie handeln in seiner Person. Ihre Taufkerze wird an der Osterkerze entzündet, sie tragen das Licht des Auferweckten in die Welt. Ihnen werden im Effata-Ritus Ohren und Mund geöffnet, um das Amt, das sie innehaben, auch ausführen zu können.

Das Konzil hat den Klerikalismus schon überwunden

Mit der Aussage, dass "alle Christgläubigen … des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi … teilhaftig geworden sind" (LG 31), hat das Konzil die Unterscheidung zwischen dem geistlichen Stand und den Laien aufgehoben. Es hat den Klerikalismus im Kern überwunden. Priesterliches Heiligen, prophetisches Lehren, königliches Leiten, diese Tätigkeiten können alle Getauften ausüben. Die Frage ist jetzt nur noch, wer diese Ämter öffentlich, das heißt vor der himmlischen und irdischen Öffentlichkeit im Namen der Kirche ausübt. Die Liturgie ist ein öffentlicher Kult, sagt das Konzil (SC 7). Wer öffentlich und von Amts wegen für eine Gemeinschaft handelt, muss dafür eine Beauftragung haben. Sie wird im Sakrament der Ordination ausgesprochen.

Thomas Ruster im Portrait
Bild: ©KNA/Henning Schoon

Thomas Ruster ist Professor für Katholische Theologie an der Technischen Universität Dortmund.

Mein Vorschlag für die Umsetzung dieser Vorgabe des Konzils besteht darin, diese drei Ämter auf verschiedene Personen aufzuteilen. Das liegt in der Logik der Sache. Das Konzil folgt mit der Lehre von den drei Ämtern Christi der Erfahrung des biblischen Israel. Gott hat sein Volk durch Könige, Priester und Propheten geleitet, er hat schon die Gewaltenteilung eingeführt. Das Alte Testament gibt genug Anschauungsmaterial dafür, wie klug das war. Übersteigerungen der Macht bei einem der drei Ämter traten immer wieder die zwei anderen entgegen. Die Ämter rieben sich aneinander, mussten zu gemeinsamen Lösungen finden.

Das Neue Testament hat dann alle drei Ämter in Jesus Christus verwirklicht gesehen. Aber wenn auch alle Christen und Christinnen in der Person Christi handeln können, so sind sie doch nicht alle wie Jesus. Begabungen und Neigungen sind verschieden, und es wird ein spannendes Unternehmen in den Gemeinden sein, die Charismen aufzuspüren, die jemand für das priesterliche Heilen und Heiligen, das prophetische Verkündigen, das königliche Leiten hat.

Wahl auf drei Jahre bei einmalig möglicher Verlängerung

Und so könnte es dann konkret gehen: Für jede Gemeinde – ob bereits bestehend oder neu gebildet – werden die drei Ämter eingerichtet. Sie werden zeitlich begrenzt übertragen, sagen wir für drei Jahre bei einmalig möglicher Verlängerung. Ein Findungsausschuss sucht nach entsprechenden Personen mit Eignung und Neigung und schlägt sie dem Pfarrgemeinderat (PGR) vor. Dieser stimmt ab und fragt die Vorgeschlagenen nach ihrer Zustimmung. Erfolgt diese, werden sie dem Bischof zur Ordination vorgeschlagen. Dieser prüft die Eignung, klärt auch die Frage der passenden Ausbildung. Die sakramentale Ordination erfolgt für jedes der drei Ämter gesondert. Dass ein Bischof beim Sakrament der Weihe alle drei Ämter überträgt, sagt das Konzil ausdrücklich (LG 21). Nichts spricht dagegen und sehr viel spricht dafür, sie auch getrennt zu übertragen. Die Ordination zu den speziellen Ämtern wäre gültig, wenn auch zurzeit noch kirchenrechtliche Hindernisse dagegenstehen. Diese können aber beseitigt werden. Sie erfolgt, so mein Vorschlag, als sogenannte relative Ordination nur das jeweilige Bistum. Das heißt aber auch, dass sie nicht nur für die jeweilige Gemeinde erfolgt.

Im Zuge dieses geschilderten Verfahrens würde ganz neu erfahrbar, was Berufung bedeutet. Nämlich nicht nur ein inneres Gefühl, sondern eine aktive Handlung in der Gemeinde. Die Gemeinschaft der Berufenen spricht Berufungen aus! Sie folgt damit dem Vorbild Gottes, der die Welt, so erzählt es die Bibel von der ersten Seite an, dadurch regiert, dass er bestimmte Menschen in eine Aufgabe für andere beruft. Oft ist es so, dass der Vorgang der Berufung erst die Fähigkeiten wachruft, die jemand für die Aufgabe braucht. Berufung ist ein interaktives Geschehen. Wenn man Amtsträger für drei, maxaximal sechs Jahre beruft, muss man schon über den inneren Kreis der Gemeinde hinausgehen. Man wird die Erfahrung machen, dass sich viele berufen lassen, die bisher fern standen, weil sie meinten, niemand nehme sie wahr und brauche sie.

Im Leben der Gemeinde wirken die drei Ämter zusammen. Wie, das ist nicht genau vorherzusagen, aber die Erfahrung zeigt, dass in jeder kirchlichen Gruppe gewisse Menschen eher in Richtung des Heiligens (Feier der Liturgie, Segen, Trost…), des prophetischen Lehrens (Glaubensfragen, Katechese, Predigt, Deutung der Zeichen der Zeit im Licht des Evangeliums…) oder des Hirten- und Leitungsamts (Partizipation, Konfliktlösung, Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Gruppen…) tendieren. Es war immer schon ein Problem, dass der klassische Drei-Ämter-Priester dies alles in letzter Verantwortung tun musste und doch so oft nicht konnte. Wie weit dann die Ämter-Differenzierung in die einzelnen kirchlichen Vollzüge reicht, muss und sollte vorab nicht festgelegt werden. Das wird sich ergeben, so wahr diese biblische Ämterordnung ihren Sinn hat und eine Handlungsstruktur vorgibt. Bei der Eucharistiefeier wirken sie zusammen. Die Begrüßung, die Einbindung des Gottesdienstes in das Leben der Gemeinde obliegt dem königlichen Amt, der Wortgottesdienst ist dem prophetischen Amt überlassen, das priesterliche Amt übernimmt den eucharistischen Teil bis zur Kommunion. Vielfalt würde sichtbar werden. Frauen und Männer würden gemeinsam verantwortlich im Gottesdienst agieren.

„Folgt die Kirche der Vorgabe des Konzils, wäre man die Diskussion um Frauenordination und Zölibat los. Welch sein Segen!“

—  Zitat: Thomas Ruster

Denn, um das noch zu sagen, die früheren Zulassungsbedingungen zum kirchlichen Amt würden entfallen. Nicht weil sie früher falsch gewesen wären, sondern weil sie im neuen Modell keinen Sinn mehr ergeben. Wer ein Amt für drei Jahre übernimmt, von dem kann nicht Ehelosigkeit gefordert werden. Und die Suche nach den Charismen kann nicht bei den Männern stehenbleiben. Wir können uns auf Priesterinnen, Prophetinnen und Königinnen freuen. Folgt die Kirche der Vorgabe des Konzils, wäre man die Diskussion um Frauenordination und Zölibat los. Welch sein Segen!

Das Amt des Bischofs bleibt bestehen. Der Bischof ist es, der zu den drei Ämtern ordiniert – ob dies dann auch Bischöfinnen sein können, kann vorerst offen bleiben, liegt aber im Gefälle des Modells. Also muss er die drei Ämter auch selbst innehaben. Ihm würde eine neue Aufgabe zufallen, nämlich das Zusammenwirken der Ämter auf Gemeindeebene zu unterstützen und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das Amt des Diakons/der Diakonin ist mit keinem der drei Ämter identisch. Es würde eine Profilschärfung erfahren und vermutlich stärker auf seine Aufgaben in der frühen Kirche zurückgeführt werden: Tischdienst (vgl. Apg 6), das heißt Armenfürsorge, sozialer und politischer Einsatz, Vermögensfragen. Wenn sich das Verhältnis von Staat und Kirche weiter lockert, werden diese Aufgaben in den Vordergrund treten.

Das II. Vatikanum, man weiß es, war ein Konzil der Kompromisse. Da ist vom wesenhaften, nicht nur graduellen Unterscheid zwischen Amtspriestertums und allgemeinem Priestertum die Rede, auch von der potestas sacra, der heiligen Vollmacht, die den Amtspriestern zu eigen ist (LG 10). Hier meldet sich das frühere Amtsverständnis zu Wort. Die Konzilsmehrheit hat aber die Linie der drei Ämter durchgehalten und im 3. und 4. Kapitel der Kirchenkonstitution die Teilhabe der Bischöfe und der Laien an den drei Ämtern durchdekliniert. Nur kommt es hier zu eigenartigen Verzerrungen. Fast könnte man meinen, es gäbe zwei Arten von drei Ämtern: Die Bischöfe heiligen, die Laien werden geheiligt, die Bischöfe lehren, die Laien werden belehrt, die Bischöfe leiten, die Laien werden geleitet. Nur im Bereich der weltlichen Ordnungen sind die Laien eigenständig. Auf der Suche nach Kompromissen hat das Konzil sich selbst blockiert. Es ist Zeit, dass wir mit dem Konzil über das Konzil hinausgehen.

Com-munio richtig übersetzen

Das lateinische Wort für "Amt" lautet übrigens "munus". Es wird immer ausgesprochen, wenn man sagt, Kirche sei communio. Beim Wort genommen bedeutet das: im Amt, oder besser, in den Ämtern vereint zu sein (und nicht einfach "Gemeinschaft", wie oft fälschlich gesagt wird). Es sind die Ämter Jesu Christi, mit denen er heute wirken will. Durch eine Kirche, die an seinen Ämtern teilhat. Es ist an der Zeit, das Wort com-munio richtig zu übersetzen – und richtig Kirche zu sein, so wie es das Konzil vorgegeben hat.

Von Thomas Ruster

Zur Person

Thomas Ruster (64) ist Professor für Katholische Theologie und ihre Didaktik an der Technischen Universität Dortmund. Ausführlich hat er seinen Vorschlag eines dreigeteilten Priestertums in seinem Buch "Balance of Powers: Für eine neue Gestalt des kirchlichen Amtes" dargelegt. Es ist 2019 im Verlag Friedrich Pustet erschienen, umfasst 232 Seiten und kostet 22 Euro.