Standpunkt

Missbrauchsaufklärung: Die Kirche schafft es nicht allein

Veröffentlicht am 06.01.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Gutachten, Kommissionen, Beteuerungen – aber keine Gerechtigkeit für die Betroffenen. Auch nach mehr als zehn Jahren tritt die Missbrauchsaufklärung in der Kirche auf der Stelle. Nur eine unabhängige Aufklärung führt aus dem Dilemma, kommentiert katholisch.de-Redakteur Felix Neumann.

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Glaubt noch jemand, dass die Kirche die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in ihren eigenen Reihen aus eigener Kraft schafft? Ein Jahrzehnt nach dem Offenbarwerden der Taten im Berliner Canisiuskolleg gibt es unzählige Versuche, das eigene Versagen aufzuklären; Kommissionen, Gutachten – gescheiterte, veröffentliche und vorsorglich einkassierte –, und man fragt sich seit Jahren: Warum erst jetzt, warum so wenig? Selbst die als großer Befreiungsschlag geplante MHG-Studie konnte nur einen weiteren Einblick in die erschreckende Dimension der Gewalt, der Vertuschung und des Wegsehens bieten.

Persönliche Konsequenzen gab es nicht, strafrechtliche Folgen fast keine – ein später Erfolg der jahrzehntelangen kirchlichen Vertuschungspolitik, die alle Möglichkeiten beseitigte, den Betroffenen wenigstens durch eine juristische Aufarbeitung wenn schon nicht Wiedergutmachung, so doch wenigstens etwas Gerechtigkeit zu verschaffen. Staatliche Verjährungsfristen wurden in den letzten Jahren ausgeweitet; für die schon verjährten Fälle nützte das nichts.

Kein Trost ist, dass kirchliche Verjährungsfristen länger sind und unter Umständen ausgesetzt werden können. Wer soll angesichts deren Versagens Vertrauen in die kirchliche Justiz haben? Prozesse sind intransparent, immer wieder klagen Betroffene, nicht gehört zu werden. In einer hierarchischen Kirchenordnung, in der im Bischof und im Papst exekutive und judikative Gewalt in einer Person vereint sind, so rechtsförmig sie ihre Strukturen auch konstruiert, sind rechtsstaatliche Verfahren von vornherein prekär – erst recht, wenn sich die Verfahren gegen Kleriker richtet, die selbst Träger dieser Gewalt sind; dass Opfer Gerechtigkeit vor Kirchengerichten erfahren, ist selten.

Seit Jahren fordern Betroffenenvertreter wie Matthias Katsch und der Canisius-Aufklärer Klaus Mertes eine wirklich unabhängige Aufklärung. Wirklich unabhängig muss heißen: Nicht im Auftrag und damit letztlich doch zu den Bedingungen eines Bischofs, so sehr er sich auch zurückhält. Es braucht eine staatliche Aufklärung auf Grundlage allgemeiner Gesetze, ohne Proporz für Kirchenvertreter, mit dem Mandat, die Wahrheit ans Licht zu bringen – wenn schon nicht über das Strafrecht Gerechtigkeit geschaffen werden kann, dann wenigstens durch schonungslose Ehrlichkeit. Das wird für die Kirche – wie in anderen Ländern, in denen es das bereits gab – schmerzhaft sein und geht allen liebgewonnen staatskirchenrechtlichen Privilegien der Selbstverwaltung zuwider. Aber es ist notwendig. Die Kirche schafft es nicht allein.

Von Felix Neumann

Der Autor

Felix Neumann ist Redakteur bei katholisch.de und Mitglied im Vorstand der Gesellschaft katholischer Publizisten (GKP).

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.