"14 Tage hätte es schon gebraucht"

Kirchenrechtler Schüller hält Visitation in Köln für unzureichend

Veröffentlicht am 17.06.2021 um 10:51 Uhr – Lesedauer: 

Münster/Köln ‐ Nach nur einer Woche beendeten die Apostolischen Visitatoren ihre Prüfung im Erzbistum Köln. Der Münsteraner Kirchnrechtler Thomas Schüller hält die kurze Verweildauer für "irritierend". Denn die Lage sei komplex.

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Der Münsteraner Theologe Thomas Schüller hält die inzwischen beendete Prüfung des Erzbistums Köln durch zwei Bischöfe für nicht ausreichend. "Die Apostolische Visitation hat mich überrascht - das ist ein selten gezücktes Mittel", sagte der Kirchenrechtler in einem Podcast der Universität Münster. "Irritierend ist die kurze Verweildauer. 14 Tage hätte es schon gebraucht, um mit allen zu sprechen, denn die Lage ist komplex."

Der Stockholmer Kardinal Anders Arborelius und der Rotterdamer Bischof Hans van den Hende hatten nach gut einer Woche Visitation Köln am Dienstag wieder verlassen. Hintergrund der Überprüfung ist die seit mehr als einem Jahr andauernde Debatte um die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und die daraus entstandene Vertrauenskrise. Die Bischöfe sprachen unter anderem mit Betroffenen, der früheren Opferbeauftragten Christa Pesch, dem Vorsitzenden des Diözesanrates des Erzbistums Köln, Tim Kurzbach, und dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße.

Papst muss entscheiden

Ob Heße, der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki oder die Kölner Weihbischöfe Dominikus Schwaderlapp und Ansgar Puff Fehler beim Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs gemacht haben, war ein Teil des Untersuchungsauftrags. Zudem sollten sich Arborelius und van den Hende "ein umfassendes Bild von der komplexen pastoralen Situation im Erzbistum Köln verschaffen". Die Visitatoren sollen Papst Franziskus einen Bericht über ihre Gespräche und Erkenntnisse zukommen lassen. Der Papst entscheidet dann, wie er reagiert und wann.

Als Folge des im März vorgestellten Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum Köln hatten Heße und Schwaderlapp Papst Franziskus ihren Rücktritt angeboten. Mit Ablauf des Freitags endet die vom Kirchenrecht regulär vorgesehene dreimonatige Frist für die Annahme durch den Papst. Während das Erzbistum Köln auf Anfrage von katholisch.de mitteilte, dass es sich mit Blick auf Schwaderlapp zur Frage des Fristablaufs und des Umgangs damit erst äußern werde, "wenn nähere Informationen vom Hl. Stuhl dazu mitgeteilt werden", gebe es im Fall des Hamburger Erzbischofs eine vom Papst ausdrücklich nicht befristete "Auszeit", so der Sprecher des Erzbistums Hamburg. "Diese Auszeit endet durch eine Entscheidung des Papstes", betonte er. (tmg/KNA)