Kirchlicher Strafprozess gegen Memminger Dekan

Im Fall des wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen freigestellten Dekans von Memmingen kommt es zu einem kirchlichen Strafprozess. Dazu hat die vatikanische Glaubenskongregation den Augsburger Bischof Bertram Meier bevollmächtigt. Das teilte am Mittwoch das Bistum Augsburg mit. Mit Schreiben vom 27. Januar habe die Kurienbehörde Meier zu einem erstinstanzlichen Gerichtsverfahren befugt. Der Bischof kann dafür auch Fachpersonal außerhalb seines Diözesangerichts suchen.
Konkrete Angaben zu dem Prozess könne man noch nicht machen, sagte ein Bistumssprecher auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Keinen Kommentar gab es auf die Frage, warum die Nachricht von dem bereits fast einen Monat alten Schreiben aus dem Vatikan erst jetzt öffentlich gemacht wurde.
Stelle werde "zwangsläufig" neu besetzt
Überdies kündigte das Bistum an, die Leitung der Pfarreiengemeinschaft Memmingen zum 1. September neu zu vergeben. Diese hatte der freigestellte Dekan ebenfalls inne. Auf die Nachfrage, wie es mit der Stelle des Dekans selbst aussehe, sagte der Sprecher, auch diese werde "zwangsläufig" neu besetzt werden. Der Termin dafür sei aber noch unklar. Grund für die Neubesetzung der Pfarreiengemeinschaft ist laut Bistum die zu erwartende lange Dauer des kirchlichen Prozesses von erfahrungsgemäß etwa zwei Jahren.
Die Diözese hatte den Dekan von Memmingen, also den Vorsteher dieses katholischen Kirchenbezirks im Allgäu, am 10. Juni 2021 entpflichtet und von allen Aufgaben freigestellt. Über die Identität des hochrangigen Priesters hatte dessen Anwalt kurz darauf in einer Presseerklärung informiert. Wie schon im Sommer betonte die Diözese, dass für den Geistlichen weiter die Unschuldsvermutung gelte.
Anlass für die Freistellung war der Verdacht, dass der Geistliche über Jahre hinweg sexuelle Grenzüberschreitungen begangen habe. Strafrechtliche Ermittlungen wurden jedoch eingestellt. Es habe sich kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass das Geschehen zwischen dem Dekan und einer Frau nicht einvernehmlich gewesen sei, hieß es seitens der Anklagebehörde. Eine Beschwerde der betroffenen Frau bei der Münchner Generalstaatsanwaltschaft blieb im Dezember ohne Erfolg. (KNA)