Recht auf Gründung eigener Hochschulen zur Priesterausbildung greife nicht

Staatsrechtler Isensee: Woelki-Hochschule verletzt Konkordat

Veröffentlicht am 20.07.2022 um 12:29 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg/Köln ‐ Steht die Priesterausbildung an der Kölner Theologie-Hochschule im Gegensatz zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche? Staatskirchenrechtler Christian Hillgruber hatte dies verneint. Doch ein anderer Experte widerspricht ihm nun.

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Für den Bonner Staatsrechtler Josef Isensee steht die Priesterausbildung an der von Kardinal Rainer Maria Woelki gegründeten Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche. Das mit dem Vatikan geschlossene und völkerrechtlich bindende Preußenkonkordat von 1929 behalte in Nordrhein-Westfalen den theologischen Fakultäten an den Universitäten in Bonn und Münster die "wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen" vor, sagte Isensee der in Würzburg erscheinenden Wochenzeitung "Die Tagespost" (online). Die Landesverfassung erkenne das Preußische Konkordat als weiterhin geltendes Recht an.

Zum 1. Februar 2020 hatte das Erzbistum Köln die Hochschule der Steyler Missionare in Sankt Augustin übernommen. In der Folge wurde die im Aufbau befindliche Einrichtung in die Bischofsstadt verlegt und in "Kölner Hochschule für Katholische Theologie" (KHKT) umbenannt, wo außer in Bonn angehende Geistliche studieren. Die Universität Bonn, wo die Priesterkandidaten des Erzbistums traditionell studieren, warnte vor einer "schleichenden Verlagerung" der Ausbildung nach Köln und einer "Aushöhlung" ihrer Katholisch-Theologischen Fakultät.

Das Recht der Religionsgemeinschaften, eigene Anstalten mit Hochschulcharakter zur Ausbildung ihrer Geistlichen zu errichten und zu unterhalten, greift laut Isensee nicht, soweit das Preußenkonkordat den theologischen Fakultäten von Bonn und Münster die "wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen" vorbehalte. Die Ausbildung des Priesternachwuchses an einer staatlichen Universität sei "ein auch heute noch bestehendes Interesse des Staates", weil hier die kirchliche Theologie sich im Kreise der übrigen Wissenschaften behaupten müsse und an der Freiheit der Wissenschaft am wirksamsten teilhabe – ungeachtet der Möglichkeit von kirchlichen Lehrbeanstandungen.

Hillgruber: Völlige Verlagerung konkordatswidrig

Damit widersprach Isensee der Auffassung des Bonner Staatskirchenrechtlers Christian Hillgruber. Dieser sieht in der Existenz der KHKT grundsätzlich keinen Bruch mit dem Konkordat. Das Preußenkonkordat gebe wie das fortgeltende Reichskonkordat der Kirche das Recht, eigene kirchlichen Hochschulen für die Klerikerausbildung zu errichten, sagte er gegenüber katholisch.de. Allerdings wäre eine völlige Verlagerung der Ausbildung nach Köln wohl konkordatswidrig. Denn in der staatskirchenrechtlichen Literatur werde die Auffassung vertreten, dass die Kirche nicht durch den Aufbau eines konkurrierenden Hochschulwesens den Bildungsauftrag der Staatsfakultäten in Frage stellen dürfe.

Die KHKT, deren Finanzierung noch ungeklärt ist, stößt auch innerkirchlich auf Kritik. So warnte der Bonner Stadtdechant Wolfgang Picken davor, dass die Öffentlichkeit auf den jährlichen Aufwand in Millionenhöhe mit Unverständnis reagiert. Die Laienvertretung des Erzbistums Köln lehnte die Hochschule als "komplett überflüssig" ab. Ähnlich äußerte sich der frühere Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg: In Deutschland werde über zu viele und nicht über zu wenige theologische Standorte diskutiert.

Der 85-jährige Isensee war bis 2002 Professor am Institut für Öffentliches Recht an der Uni Bonn. Zusammen mit dem früheren Verfassungsrichter Paul Kirchhof gibt er das "Handbuch des Staatsrechts" heraus. Hillgruber ist Direktor des Instituts für Kirchenrecht an der Universität Bonn. (KNA)