Ehenichtigkeitsverfahren sollen künftig schneller ablaufen

Papst reformiert kirchliches Eherecht

Veröffentlicht am 07.09.2015 um 14:14 Uhr – Lesedauer: 
Ehe

Vatikanstadt ‐ Das kirchenrechtliche Ehenichtigkeitsverfahren soll künftig schneller abgewickelt werden. Eine entsprechende Reform des Kirchenrechts durch Papst Franziskus soll am Dienstag im Vatikan vorgestellt werden.

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Der Papst und viele Bischöfe hatten seit längerem eine Beschleunigung und Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren gefordert. Bislang können sie in manchen Teilen der Weltkirche bis zu einigen Jahren dauern. Im vergangenen September setzte Franziskus eine Studienkommission ein, die Reformvorschläge prüfen sollte. Das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe solle jedoch nicht angetastet werden, teilte der Vatikan damals mit.

Nach dem katholischen Kirchenrecht kann eine Eheschließung bei Vorliegen bestimmter Gründe für nichtig erklärt werden. Dazu zählen Formfehler wie beispielsweise das Fehlen von Trauzeugen. Meist werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vorneherein Kinder ausschließt.

Verfahren geht bislang durch zwei Instanzen

Für eine Ehenichtigkeitserklärung müssen bislang zwei gerichtliche Instanzen - in der Regel das Kirchengericht der Diözese und der Kirchenprovinz - übereinstimmend zu dem Urteil kommen, dass eine Ehe im katholischen Sinne nie bestanden hat. Im Fall eines abweichenden Richterspruchs wird der Fall an das vatikanische Ehegericht, die Römische Rota, überwiesen.

Linktipp: Wenn die Ehe keine war

Seit der ersten Runde der Familiensynode im vergangenen Jahr war eine Reform des kirchlichen Verfahrens zur Annullierung von Ehen immer wieder im Gespräch. Kirchenrechtsexperten äußern sich wohlwollend über die bislang vagen Reformpläne.

Nach jüngsten Angaben wurden 2013 weltweit rund 47.150 Ehen für nichtig erklärt - bei insgesamt 71.800 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 24.600 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA. In Deutschland waren es in diesem Zeitraum 740.

Vorsitzender der Studienkommission war der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, der Römischen Rota, Pio Vito Pinto. Dem Gremium gehörte auch der Österreicher Nikolaus Schöch an; er ist stellvertretender Kirchenanwalt am obersten kirchlichen Gerichtshof, der Apostolischen Signatur.

Der Vatikan prüft seit geraumer Zeit Möglichkeiten zu einer Vereinfachung des Verfahrens. Erwogen wird hierbei, die bislang verpflichtende Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch ein weiteres Gericht wegfallen zu lassen. Geprüft werden sollte zudem, ob anstelle eines Richterkollegiums ein Einzelrichter ausreichen könnte. Auch Möglichkeiten einer Beschleunigung des Verfahrens durch den Bischof stehen zur Debatte. (KNA)