Leak: Schränkte Franziskus "Alte Messe" gegen Rat der Bischöfe ein?
Papst Franziskus scheint bei seiner Einschränkung der "Alten Messe" den Rat der zuvor weltweit befragten Bischöfe übergangen zu haben. Die Rückmeldungen auf eine Umfrage der Glaubenskongregation zur Umsetzung der von Papst Benedikt XVI. in Kraft gesetzten Regeln für die vorkonziliare Liturgie waren nun öffentlich gewordenen Dokumenten zufolge deutlich positiver als vom Papst selbst dargestellt. Das geht aus einer Zusammenfassung der Glaubenskongregation und einer Zitatensammlung aus den Bischofs-Rückmeldungen hervor, die die Vatikan-Journalistin Diane Montagna am Dienstag veröffentlicht hat. Die Authentizität der Dokumente ist bislang nicht bestätigt.
Papst Franziskus (2013-2025) hatte 2021 mit seinem Motu proprio Traditionis custodes die Feier der Liturgie nach den 1962 geltenden Büchern deutlich eingeschränkt und damit die Liberalisierung durch Benedikt XVI. (2005-2013) mit dessen Motu proprio Summorum Pontificum (2007) weitgehend zurückgenommen. In einem Begleitbrief zu seinem Motu proprio bezog er sich auf die Ergebnisse der von ihm im Vorjahr beauftragten Umfrage: "Die eingegangenen Antworten haben eine Situation offenbart, die mich traurig und besorgt macht, und mich darin bestätigt, dass es notwendig ist einzugreifen." Die Möglichkeit, die vorkonziliare Liturgie einfacher feiern zu können, sei "dazu verwendet worden, die Abstände zu vergrößern, die Unterschiede zu verhärten, Gegensätze aufzubauen, welche die Kirche verletzen und sie in ihrem Weg hemmen, indem sie sie der Gefahr der Spaltung aussetzen".
Deutsche Bischofskonferenz anscheinend zufrieden mit "Summorum Pontificum"
In der nun veröffentlichten allgemeinen Einschätzung, die die Glaubenskongregation auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen verfasst haben soll, wird dagegen ein weniger negatives Bild gezeichnet. Die Rückmeldungen zeigten, dass das Motu proprio Summorum Pontificum eine deutliche, wenn auch bescheidene Rolle in der Kirche spiele. Die von Benedikt XVI. eingeführte Vereinfachung der Feier der vorkonziliaren Liturgie habe "die gleiche Würde der beiden Formen desselben römischen Ritus bekräftigt und damit die Voraussetzungen für einen echten liturgischen Frieden geschaffen, auch im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Einheit der beiden Formen". Die Mehrheit der Rückmeldungen von Bischöfen betonten, dass die Einführung der damals neuen Regelungen positiv bewertet wurde, insbesondere dort, wo Personalpfarreien für die Feier der damals so genannten "außerordentlichen Form" eingerichtet wurden. Dadurch sei in den Diözesen Frieden eingekehrt. Dass sich Befürworter der vorkonziliaren Messe generell gegen das Zweite Vatikanische Konzil stellen, könne nicht verallgemeinert werden.

Kardinal Raymond Burke (Mitte) ist einer der großen Verfechter der Liturgie nach den 1962 geltenden Büchern. Die Feierlichkeit dieser Form wird von ihren Freunden hoch geschätzt.
Positiv hervorgehoben wurde außerdem, dass sich manche junge Menschen von der Alten Messe und ihrer "Heiligkeit, Ernsthaftigkeit und Feierlichkeit" angezogen fühlen: "Was sie am meisten beeindruckt, auch in einer übermäßig lauten und wortreichen Gesellschaft, ist die Wiederentdeckung der Stille in den heiligen Handlungen, die zurückhaltenden und wesentlichen Worte, die der Lehre der Kirche treue Verkündigung, die Schönheit des liturgischen Gesangs und die Würde der Feier: ein nahtloses Ganzes, das zutiefst anziehend ist." Weiter wurde die Anzahl der Berufungen in Gemeinschaften, die die vorkonziliare Liturgie feiern, betont.
In den exemplarischen Rückmeldungen aus dem Fragebogen wird auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit zwei Antworten zitiert. Darin wird festgehalten, dass das derzeitige Angebot an Messen in der außerordentlichen Form den pastoralen Bedürfnissen der Gläubigen entspreche. Die anfänglichen Konflikte um die Einrichtung von Messen in der außerordentlichen Form seien in den letzten Jahren friedlich gelöst worden. Daher komme die DBK zu einer positiven Bewertung der Umsetzung des Motu proprio Summorum pontificum: "Die bisherige Praxis hat sich bewährt und sollte aus pastoralen Gründen nicht geändert werden." Auf Anfrage zur Authentizität der Zitate teilte die DBK gegenüber katholisch.de mit, dass sie aus internen Dokumenten ihrerseits nicht informieren werde.
Sorge um Verwerfungen durch Änderungen am Status quo
Laut der Zusammenfassung gab es zwar Rückmeldungen, die eine strengere Regulierung befürworteten. Die Mehrheit spreche sich aber gegen Änderungen an der damals bestehenden Rechtslage aus: "Jede Änderung – sei es durch die Aufhebung oder Abschwächung des Motu proprio Summorum Pontificum – würde das Leben der Kirche ernsthaft schädigen, da sie die Spannungen wieder aufleben lassen würde, zu deren Lösung das Dokument beigetragen hat." Bisher waren kaum Rückmeldungen bekannt. 2021 wurden die Antworten der französischen Bischofskonferenz öffentlich, die sich kritisch gegenüber Summorum Pontificum zeigte.

Ein Ministrant dient in einer Messe in der vorkonziliaren Form der Liturgie. In den Rückmeldungen soll die Attraktivität dieser Form für junge Menschen betont worden sein.
Papst Franziskus betonte in seinem Begleitschreiben zu Traditionis custodes dagegen mit einer angeblich engen Beziehung zwischen der Feier nach den vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gültigen liturgischen Büchern und einer "Ablehnung der Kirche und ihrer Einrichtungen im Namen dessen, was sie für die 'wahre Kirche' halten". Während Benedikt XVI. von zwei Formen, der ordentlichen und der vor der Liturgiereform geltenden außerordentlichen Form des römischen Ritus sprach, schaffte Franziskus diese Unterscheidung ab und betonte die Einheit des römischen Ritus.
Die von Papst Franziskus verfügten Einschränkungen sehen unter anderem vor, dass neu geweihte Priester grundsätzlich nicht mehr die Erlaubnis erhalten, die Alte Messe zu zelebrieren, dass sie nicht mehr in Pfarrkirchen gefeiert werden darf und dass keine neuen Gruppen und Personalpfarreien gegründet werden dürfen für die Feier nach den Büchern von 1962. Durch Ausführungsbestimmungen wurden die Regelungen des Motu proprio später durch die Gottesdienstkongregation weiter verschärft. (fxn)
3. Juli 2025, 8.30 Uhr: Ergänzt um Auskunft der DBK.