Erfolgreiche Klage der Bistümer

Einstweilige Verfügung schützt Beichtgeheimnis in Washington

Veröffentlicht am 21.07.2025 um 12:04 Uhr – Lesedauer: 

Tacoma ‐ In Washington gilt bald eine Meldepflicht für Kindesmissbrauch. Einige Berufsgruppen sind davon ausgenommen – Geistliche nicht. Die Klage von Bischöfen dagegen hat nun einen ersten Erfolg erzielt. Aber nicht alle Religionen profitieren davon.

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Katholische Priester im US-Bundesstaat Washington müssen vorerst nicht das Beichtgeheimnis brechen, wenn sie in der Beichte von Missbrauch erfahren. Das zuständige Bundesbezirksgericht für West-Washington hat am Freitag auf Antrag der Diözesanbischöfe im Bundesstaat eine einstweilige Verfügung erlassen, die Priester der drei Diözesen Seattle, Spokane und Yakuma von der Meldepflicht ausnimmt. Anders als bei anderen Berufsgruppen sieht das Gesetz keine Ausnahmeregelung für die Seelsorge vor. Ausschlaggebend für die Entscheidung war insbesondere die Ungleichbehandlung verschiedener Berufsgruppen. Im Ergebnis verstoße das Gesetz mit den Meldepflichten gegen das Recht auf freie Religionsausübung der Kläger. Das Gesetz tritt am 27. Juli in Kraft.

Das Gesetz stelle Priester vor die Wahl, entweder die Anforderungen ihres Glaubens zu ignorieren oder gegen das Gesetz zu verstoßen. "Die Folgen eines Gesetzesverstoßes sind schwerwiegend, und wie die Kläger geltend machen, sind die Auswirkungen einer Verletzung des Beichtsiegels noch schwerwiegender", so die Entscheidung. Es gebe daher keinen Zweifel, dass das Gesetz das Recht auf freie Religionsausübung verletze und dabei "weder neutral noch allgemein anwendbar" sei, da es religiöse Tätigkeiten anders als vergleichbare säkulare Tätigkeiten behandle.

Kirche will lediglich für Beichtgeheimnis Ausnahme

Die regionale Bischofskonferenz von Washington begrüßte die Entscheidung. "Das Urteil bewahrt den Schutzraum der Beichte und gewährleistet, dass alle Einwohner Washingtons, unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung, ihren Glauben in Frieden leben können", so die Geschäftsführerin der Bischofskonferenz Jean Hill. Die Kirche betonte, dass sie sich lediglich gegen eine Meldepflicht von in der Beichte erlangten Informationen ausspricht. In anderen Fällen unterstütze sie eine Meldepflicht und verpflichte bereits jetzt Geistliche und Mitarbeiter zur Anzeige.

Die einstweilige Verfügung gilt nicht für alle geistlichen Berufe, sondern nur für Priester der drei klagenden Erzbistümer. Grund dafür ist eine Entscheidung des obersten US-Gerichts aus dem Juni, die die Möglichkeit von Instanzgerichten deutlich eingeschränkt hat, umfassende einstweilige Verfügungen zu erlassen, die nicht nur die Parteien eines Rechtsstreits binden. Neben den katholischen Bischöfen haben auch die Orthodoxe Kirche in Amerika und die Antiochenisch-Orthodoxe Kirche sowie die US-Bundesregierung gegen das Gesetz geklagt. Die Entscheidungen darüber stehen noch aus. (fxn)