Kurienkardinal im Interview zu "Amoris laetitia"

Müller warnt Bischöfe: "Das ist nicht katholisch"

Veröffentlicht am 28.05.2017 um 10:14 Uhr – Lesedauer: 
Kardinal Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation
Bild: © KNA
Kirche

Rom/Bonn ‐ In der Kirche gibt es nur ein Lehramt und an dem kommt auch der Papst nicht vorbei, stellt Kardinal Gerhard Ludwig Müller klar. Der Glaubenshüter reagierte damit auf gewisse Äußerungen zu "Amoris laetitia".

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Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller hat den Deutungsanspruch von Bischöfen im Blick auf das Papstschreiben "Amoris laetitia" zu Ehe und Familie kritisiert. Es sei nicht gut, wenn Bischofskonferenzen eine offizielle Interpretation des Papstes vorlegen wollten. "Das ist nicht katholisch", sagte der Präfekt der römischen Glaubenskongregation dem katholischen Sender EWTN. Das Dokument müsse im Kontext der gesamten katholischen Tradition gelesen werden. Es gebe keine "zwei Lehrämter, eines vom Papst und ein anderes der Bischöfe".

Müller: Die Position der Kirche ist "absolut klar"

Müller bezog sich auf die Diskussion, ob und inwieweit das im April 2016 veröffentlichte Schreiben "Amoris laetitia" wiederverheirateten Geschiedenen einen Weg für die Zulassung zur Kommunion eröffnet. Der Kardinal sagte dazu, es sei "absolut unmöglich", dass der Papst eine Lehre vorlege, die offen gegen die Worte Jesu stehe. Die katholische Position zur Ehe sei "absolut klar". Franziskus gehe es in seinem Schreiben darum, Menschen in einer problematischen Lebenssituation "als gute Pastoren zu dem Punkt zu führen, dass sie die christliche Lehre voll annehmen können".

Eine Zulassung zu den Sakramenten sei für wiederverheiratete Geschiedene nur unter der Bedingung geschlechtlicher Enthaltsamkeit möglich. Die Kirche könne jedoch nicht neben einer sakramental gültigen Ehe eine weitere Zivilehe anerkennen. "Wir akzeptieren keine Polygamie", so Müller. Das Interview wurde Donnerstag als Video im Internet veröffentlicht; am Samstag erschienen schriftliche Auszüge in Sozialen Netzwerken.

Linktipp: Wiederverheiratete dürfen im Einzelfall zur Kommunion

Die deutschen Bischöfe positionieren sich zu "Amoris laetitia". Das Ergebnis: Wiederverheiratete Geschiedene dürfen Beichte und Eucharistie empfangen - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. (Artikel von Februar 2017)

Die deutschen Bischöfe hatten Anfang Februar ein eigenes Bischofswort zu "Amoris laetitia" veröffentlicht. Darin stellten sie klar, dass die Unauflöslichkeit der Ehe "zum unverzichtbaren Glaubensgut der Kirche" gehöre; sie betonten aber zugleich die Forderung des Papstes nach einem differenzierenden Blick auf die jeweiligen Lebenssituationen. So forderten sie, die Entscheidung für den Sakramentenempfang zu respektieren. Laut Kardinal Reinhard Marx nahm Franziskus das deutsche Bischofswort positiv auf. Der Papst selbst stellte sich laut der Vatikanzeitung "Osservatore Romano" hinter eine Orientierungshilfe argentinischer Bischöfe, die durch das Papstschreiben "Amoris laetitia" die Möglichkeit des Kommunionempfangs für Katholiken in einer kirchenrechtlich problematischen Situation eröffnet sehen. Es gebe "keine anderen Interpretationen", schrieb Franziskus in einem Brief an die Bischöfe, aus dem der "Osservatore" im September zitierte.

Müller zu Piusbrüdern: Müssen Hierarchie anerkennen

Neben der Debatte um "Amoris laetitia" äußerte sich der Chef der Glaubenskongregation auch zu den Einigungsverhandlungen mit den Piusbrüdern. Die Wiederherstellung der vollen Einheit zwischen Traditionalisten und Vatikan sei demnach noch nicht in greifbarer Nähe. "Das braucht Zeit", sagte Müller. Nötig sei eine "tiefere Versöhnung, nicht nur die Unterzeichnung eines Dokuments". Wer katholisch sein wolle, müsse unter anderem die Konzilien und die übrige kirchliche Lehre sowie die "hierarchische Gemeinschaft mit dem Ortsbischof, der Gemeinschaft aller Bischöfe und dem Heiligen Vater" akzeptieren.

Themenseite: Traditionalisten

Lange spielten sie in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle. Doch als Papst Benedikt XVI. die Messe nach tridentinischem Ritus 2007 wieder erlaubte, fanden auch sie wieder mehr Beachtung: die Traditionalisten. Die bekanntesten unter ihnen sind die Piusbrüder.

Zur Streitfrage der Liturgiereform im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) sagte Müller, es sei seit jeher katholische Auffassung, dass der Papst und Synoden das Recht und die Pflicht hätten, die "äußere Form der Liturgie" neu zu gestalten. "Die Substanz der Liturgie ist durch die Offenbarung gegeben und kann von niemandem geändert werden", fügte er hinzu.

Die Weihe von Frauen bleibt unmöglich

Mit Blick auf eine von Papst Franziskus eingesetzte Studienkommission zu Diakoninnen in der Kirchengeschichte sagte Müller, der Papst beziehe sich dabei nicht auf das dreistufige katholische Weiheamt von Diakon, Priester und Bischof. Es gehe um Frauen, die in der frühen Kirche etwa als Helferinnen bei der Taufe von Frauen oder in karitativen Aufgaben tätig gewesen seien. Eine Diakoninnenweihe schloss der Kardinal als "unmöglich" aus. "Das wird nicht kommen", so Müller. Überdies sei dies auch nicht nötig. Heute seien Frauen in der Kirche in höheren Verantwortungspositionen als die Diakoninnen der Antike.

Ungewöhnlich offene Kritik übte der Kardinal an der angeblichen Entlassung von drei Mitarbeitern der Glaubenskongregation durch den Papst. Der Schritt war Ende 2016 bekanntgeworden und soll gegen den Willen Müllers erfolgt sein. Er sagte dazu im Interview, diese Geschichte sei wahr. Er wünsche sich "eine bessere Behandlung unserer Mitarbeiter beim Heiligen Stuhl". Man dürfe nicht nur über die Soziallehre reden, sondern müsse sie auch respektieren, so der Kardinal.

Müller rückte die Personalentscheidung in die Nähe eines "alten höfischen Gebarens", das Franziskus selbst kritisierte. Mitarbeiter könne man nur dann entlassen, wenn sie einen Fehler machten oder Voraussetzungen wie Rechtgläubigkeit, integre Lebensführung und Sachkompetenz nicht erfüllten. (kim/KNA)