Das war die Vollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda

Ein steiniger synodaler Weg

Veröffentlicht am 27.09.2019 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Fulda ‐ Ein langer Brief des Nuntius und Bischöfe, die öffentlich ihre Abstimmung zum "synodalen Weg" begründen: Die Vollversammlung in Fulda hielt einige Überraschungen bereit – und auch bei den Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer könnte es zu einem Paradigmenwechsel kommen. Eine Analyse.

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Mit Spannung hatte man nicht nur hierzulande auf die diesjährige Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe gewartet. Nach dem Briefwechsel zwischen vatikanischer Bischofskongregation in Person von Kardinal Marc Ouellet und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, waren auch die Augen der Weltkirche aufs beschauliche Fulda gerichtet: Würden die deutschen Bischöfe die Satzung ihres "synodalen Wegs" noch einmal stark überarbeiten? Keine Diskussion über den Zölibat und Ämter für Frauen, kein Entscheidungsrecht für Laien? Oder sagt man den Reformprozess vielleicht sogar zugunsten eines Partikularkonzils – dann vollkommen unter vatikanischer Kontrolle – ganz ab?

Zumindest ein Paukenschlag dieser Art blieb aus. Schon zur Eröffnung der Vollversammlung stellte Kardinal Marx klar: Bei seinen Gesprächen im Vatikan in der vergangenen Woche habe man ihm kein Stoppschild gezeigt. Nicht Ouellet. Und auch nicht Papst Franziskus. Umso verwunderlicher, dass sich der Repräsentant des Papstes in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, am Montag noch einmal in einem ungewöhnlich langen Grußwort an die Bischöfe wandte. Auf fast fünf Seiten verwies er erneut auf den "Primat der Evangelisierung", den Franziskus in seinem Brief Ende Juni mit Blick auf den Reformprozess in Deutschland gefordert hatte.

Eterovic, Marx und Woelki in Fulda
Bild: ©Julia Steinbrecht/KNA

Nuntius Nikola Eterovic (l.), verwies in seinem Grußwort zur Vollversammlung nochmals auf den von Papst Franziskus angemahnten "Primat der Evangelisierung" beim "synodalen Weg".

Um seinen Worten Nachdruck zu verleihen und die Bedeutung des Schreibens zu unterstreichen, stellte der Nuntius allerdings einen mindestens unglücklichen Bezug her: Es sei das erste Mal nach der Enzyklika "Mit brennender Sorge", "dass der Papst den Gliedern der katholischen Kirche in Deutschland ein eigenes Schreiben widmet", so Eterović. Zur Erinnerung: Pius XI. hatte seinen Text 1937 angesichts einer vom Nationalsozialismus bedrohten Kirche in Deutschland geschrieben. Zwar bemüht sich auch der Nuntius, den Satz wieder einzufangen, indem er betont, wie groß der Unterschied zwischen beiden Dokumenten sei. So wirklich bekommt man das Bild, dass der Vatikan mit ebenso "brennender Sorge" auf den "synodalen Weg" schaut wie auf den Nationalsozialismus, aber nicht mehr aus dem Kopf. Auch bei den deutschen Bischöfen soll das Schreiben nicht unbedingt positiv aufgenommen worden sein.

Nichtsdestotrotz sagt Kardinal Marx, er habe die Missverständnisse, die es in Rom bezüglich des "synodalen Wegs" und seiner Satzung gegeben habe, klären können. Das Ergebnis: In Fulda kam es am Mittwochabend zur Abstimmung über einen zuvor bei der Gemeinsamen Konferenz aus Bischöfen und Laien beratenen Satzungsentwurf. Eine deutliche Mehrheit der deutschen Bischöfe – Medien berichten von 51 zu 12 bei einer Enthaltung – stimmte dafür. Die Satzung selbst wurde zwar noch nicht veröffentlich, da die Zustimmung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) noch fehlt. Allerdings wird es laut Kardinal Marx bei den vier bisher bekannten Foren – Zölibat, Sexualmoral Frauen und Macht – bleiben. Das Thema "Evangelisierung" bekommt dagegen kein eigenes Forum, soll aber alle anderen Themen durchziehen.

Kein "deutscher Sonderweg"

Zu hohen Erwartungen und einem "deutschen Sonderweg" erteilte der Kardinal allerdings erneut eine Absage. Bei Themen, die von universalkirchlicher Bedeutung sind, werden die entsprechenden Voten an den Papst übermittelt – "als Diskussionsbeiträge für die Weltkirche". Dass am Ende des Reformprozesses die deutschen Bischöfe also im Alleingang zur Priesterweihe verheirateter Männer ("viri probati") oder gar zur Weihe von Frauen übergehen, ist damit ausgeschlossen. Für die Beschlüsse sind außerdem eine Zweidrittelmehrheit insgesamt sowie eine Zweidrittelmehrheit der teilnehmenden Bischöfe notwendig. Zu guter Letzt müssen auch die Themen, die national zu entscheiden sind und von den Synodalen beschlossen wurden, durch jeden Bischof in seiner Diözese in Kraft gesetzt werden. Nur so erhalten sie rechtliche Bindung. Statt eines Stoppschildes also ein vierfaches "Vorfahrt achten"-Schild? Nicht für Kardinal Marx, der sagt: "Das ist Synodalität."

Dass dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer diese Satzung dennoch nicht weit genug gehen würde, war nach den Entwicklungen der vergangenen Monate abzusehen. Bemerkenswert ist jedoch, dass beide noch vor dem offiziellen Ende der Vollversammlung ihre Nein-Stimme öffentlich gemacht haben. Der Regensburger Bischof kommentierte seine Entscheidung sogar mit dem Vorwurf, die vier Forenthemen seien auf "pseudowissenschaftliche" Weise zustande gekommen. Seine Begründung: Es fehlten Vergleichsstudien zu anderen Institutionen. Schon häufiger hatte Voderholzer von einem "Missbrauch des Missbrauchs" gesprochen, der nur darauf abziele, den Zölibat abzuschaffen oder die kirchliche Sexualmoral zu relativieren.

Bild: ©KNA/Harald Oppitz

Bischof Rudolf Voderholzer gab bekannt, dass er gegen das Statut zum "synodalen Weg" gestimmt hat. Er behält sich zudem vor, aus dem Prozess auszusteigen.

Dem darf durchaus widersprochen werden. Denn selbst wenn Vergleichsstudien fehlen, haben nicht nur die Forscher der MHG-Studie, sondern auch andere – etwa von der RMIT University in Melbourne –"systemische Ursachen" für Missbrauch in der katholischen Kirche nachgewiesen; unter anderem den "Risikofaktor" Zölibat. Auch deshalb wies Kardinal Marx den Vorwurf seines Amtsbruders wohl kurz und knapp mit einem "Nein" zurück. Er glaube nicht, dass es bei der Themenfindung "pseudowissenschaftlich" zugegangen sei. Gleichzeitig betonte er aber, dass es zwar Gegenstimmen zur Satzung gegeben habe, jedoch alle Bischöfe den "synodalen Weg" selbst (vorerst) weiter mitgehen werden. Dessen hätte er sich mit einer weiteren Umfrage unter seinen Amtsbrüdern versichert. Auch aus Rom erwartet Marx keine weiteren Steine auf dem "synodalen Weg" mehr. Die fertige Satzung werde man dort zwar vorlegen und den Vatikan auch sonst über Fortschritte informieren. Sich das Papier allerdings genehmigen zu lassen, sei nicht vorgesehen.

Während der "synodale Weg" unter anderem das Ziel hat, Missbrauchsrisiken in der katholischen Kirche in Zukunft zu reduzieren, warfen die Bischöfe bei ihrer Vollversammlung aber auch einen Blick in die Vergangenheit: Auf die, die bereits sexuellen Missbrauch erlitten haben. Auch wenn es noch keine Entscheidung über die Weiterentwicklung des sogenannten "Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids" gibt, deutet sich doch auch hier ein Paradigmenwechsel mit bisher noch nicht absehbaren Konsequenzen an.

Ist die Institution Kirche mitschuldig?

Bisher hatte die Kirche im Schnitt rund 5.000 Euro an Missbrauchsopfer gezahlt – als Anerkennung des Leids, das ihnen durch einzelne Kirchenmitarbeiter bei den jeweiligen Taten zugefügt wurde. Man vermied bewusst das Wort "Entschädigung", das einem Schuldeingeständnis der Institution Kirche selbst gleichgekommen wäre. Hier gibt es spätestens seit der Veröffentlichung und innerkirchlichen Rezeption der MHG-Studie ein Umdenken: Ja, die Kirche trägt durch systemische Faktoren eine Mitschuld, dass Kinder und Jugendliche zu Opfern und Taten vertuscht wurden. Die Folgen für die Betroffenen waren nicht selten psychische Erkrankungen, familiäre Probleme und Arbeitsunfähigkeit.

So kommt eine unabhängige Arbeitsgruppe, über dessen Papier die Bischöfe in Fulda beraten haben, auch zu deutlich höheren Entschädigungszahlen, als sie bisher seitens der Kirche, aber auch in Deutschland überhaupt üblich sind. Zunächst ist von einem Grundschmerzensgeld von 10.000 Euro die Rede. Daran schließen sich zwei mögliche weitere Modelle an: entweder ein Pauschalbetrag von 300.000 Euro oder ein gestaffeltes System von 40.000 bis 400.000 Euro – je nach Schwere des Falles.

Bild: ©Julia Steinbrecht / KNA

Matthias Katsch (li.) von der Betroffenenorganisation "Eckiger Tisch" und der für Fragen des sexuellen Missbrauchs zuständige Bioschof Stephan Ackermann.

Grundsätzlich wolle man das Verfahren weiterentwickeln – und zwar "zügig", wie Bischof Stephan Ackermann, in der Bischofskonferenz für Fragen des Missbrauchs verantwortlich, betonte. Zu einem Ergebnis sind die Bischöfe bei ihren Beratungen allerdings noch nicht gekommen. Zu viele Fragen sind noch ungeklärt: Welches der beiden Modelle ist grundsätzlich das bessere? Sind die dadurch aufkommenden Summen überhaupt zu stemmen – etwa für finanzschwächere Bistümer oder Orden? Und lässt sich das bisher recht unbürokratische Plausibilitätsverfahren weiter aufrechterhalten, wenn es auf einmal um so große Summen geht?

Der Druck auf die Bischöfe bleibt groß. Zumal – auch das beklagt der eine oder andere von ihnen – die Öffentlichkeit vieles von dem, was die Kirche im Bereich der Missbrauchsbekämpfung bereits im Großen und Kleinen tut, nicht wahrnimmt. Ob es Akteneinsichten für Staatsanwaltschaften sind, die in den Bistümern installierten Ansprechpartner oder die Präventionskurse in den Pfarreien vor Ort. Die Menschen wollen mehr sehen. Und die gute Nachricht ist: Die Bischöfe haben es verstanden. Doch der (synodale) Weg bleibt steinig.

Von Björn Odendahl