Experten für Gesangsverbot in Kirchen an Weihnachten

Karl Lauterbach fordert: "In der Kirche darf nicht gesungen werden"

Veröffentlicht am 11.12.2020 um 11:32 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Neben einem Gesangsverbot fordert SPD-Mann Karl Lauterbach, dass alle Kirchgänger FFP2-Masken tragen müssen. Die könne man mit einer Kollekte finanzieren. Zugleich sollten möglichst viele an Weihnachten nicht in die Kirche gehen.

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Experten machen sich für ein Gesangsverbot in Kirchen zu Weihnachten stark. "Für Kirchbesuche muss es klare Regeln geben. Die Abstände und Hygiene-Regeln müssen streng eingehalten werden. In der Kirche darf nicht gesungen werden", sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach dem Magazin "Focus" (Samstag). Er schlage zudem vor, dass alle Kirchgänger eine FFP2-Maske tragen, die die Kirchen vorhalten sollten. "Das könnte man mit einer Kollekte verbinden, über die die Masken finanziert werden. Wer nur eine Alltagsmaske hat, könnte die vor Ort gegen eine FFP2-Maske austauschen", sagte Lauterbach weiter. Zugleich sollten möglichst viele zu Hause bleiben, fügte er hinzu. "Die Kirchen sollten so viel streamen wie möglich. Je mehr Gottesdienste online übertragen werden, desto besser."

Auch Virologe Alexander Kekule sprach sich für ein Gesangsverbot aus. "Wenn in einer Kirche alle Masken aufhaben und maximal eine Person pro fünf Quadratmeter im Raum ist, sind Gottesdienste an Weihnachten vertretbar. Aber nur, wenn nicht gesungen wird", sagte der Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie der Uniklinik Halle dem Magazin. Sonst entstünden zu viele Aerosole. Auch das gemeinsame Glaubensbekenntnis oder das "Vaterunser" müsse still sein - "maximal das 'Amen' zum Ende ist in Ordnung". Kekule forderte Vorgaben von der Politik. "Es sollte zentrale Vorgaben und Empfehlungen für die Kirchen seitens des RKI oder des Gesundheitsministeriums geben. Wir sollten die Kirchen da nicht allein lassen", sagte der Virologe. "Die Befürchtung, die wir immer haben müssen, ist das sogenannte Superspreading."

Die seit Mittwoch in Bayern geltende neue Infektionsschutzverordnung wirkt sich bereits auf das Singen in den dortigen Gottesdiensten aus. Zwar dürfen Gottesdienste weiter bei Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen gefeiert werden; zugleich aber besteht für alle Besucher auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot für die Gemeinde. Für die musikalische Umrahmung gelte weiterhin, dass zehn Sänger mit entsprechendem Abstand von jeweils zwei Metern zueinander erlaubt seien, sagte der Leiter des Katholischen Büros in Bayern, Prälat Lorenz Wolf. (tmg/KNA)