Nach Eingang von Anzeigen gegen Erzbischof

Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Kardinal Woelki

Veröffentlicht am 09.03.2021 um 13:04 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Anfang März war bekannt geworden, dass mindestens zehn Menschen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki Anzeige wegen Strafvereitelung erstattet haben. Doch die Kölner Staatsanwaltschaft wird nicht ermitteln – aus zwei Gründen.

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Die Kölner Staatsanwaltschaft wird nicht gegen Kardinal Rainer Maria Woelki (64) ermitteln. Das habe ein Sprecher auf Anfrage bestätigt, wie die "Bild" am Dienstag berichtete. "Wir lehnen die Aufnahme von Ermittlungen ab, weil zureichende Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Verhalten seitens des Erzbischofs nicht festzustellen waren", sagte demnach Ulf Willuhn von der Staatsanwaltschaft Köln.

Anfang März war bekannt geworden, dass mindestens zehn Menschen gegen Woelki Anzeige wegen Strafvereitelung erstattet haben. Hintergrund ist die seit Monaten andauernde Debatte um die Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum. Ein erstes Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) hatte Woelki nicht veröffentlichen lassen, weil er es für fehlerhaft und nicht rechtssicher hält. Zugleich wurde im Herbst ein zweites Gutachten der Kanzlei Gercke & Wollschläger angekündigt, das am 18. März veröffentlicht werden soll.

Zwei Gründe für keine Ermittlungen

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte nach Eingang der Anzeigen geprüft, ob ein Anfangsverdacht gegen Woelki vorliegt. Wie sie jetzt mitteilte, gibt es zwei Gründe dafür, dass sie keine Ermittlungen aufnimmt. "Zum einen ist es unzutreffend, dass das Erzbistum oder der Erzbischof uns das Gutachten der Münchner Kanzlei vorenthalten. Dieses Gutachten wurde uns zur Verfügung gestellt", sagte Willuhn. Derzeit prüfe die Staatsanwaltschaft, ob es in dem Gutachten strafrelevante Ansätze gibt. "Bisher war das nicht Fall", so der Sprecher. Der zweite Grund sei, dass der Kardinal grundsätzlich nicht verpflichtet sei, Erkenntnisse unmittelbar an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, so Willuhn.

Nach der Veröffentlichung des neuen Gutachtens soll ab dem 25. März auch das wegen äußerungsrechtlicher Bedenken nicht veröffentlichte erste Gutachten zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Betroffene, Medienvertreter und die Öffentlichkeit könnten dann selbst einen Vergleich zwischen den beiden Gutachten ziehen, teilte das Erzbistum am Freitag mit. Woelki kündigte unterdessen an, nach der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens Führungskräfte im Erzbistum gegebenenfalls vorläufig von ihren Aufgaben zu entbinden. (tmg)