Sexuelle Orientierung und Lebensform von Religionslehrern künftig egal

"Missio canonica" in Limburg nicht mehr an Lebensführung gebunden

Veröffentlicht am 23.02.2022 um 15:25 Uhr – Lesedauer: 

Limburg ‐ Immer mehr Bistümer setzen Anforderungen an die persönliche Lebensführung ihrer Mitarbeiter aus – nun geht das Bistum Limburg noch einen Schritt weiter: Bei den Religionslehrern kommt es künftig nur noch auf ihre Identifikation mit der Kirche an.

  • Teilen:

Im Bistum Limburg kommt es künftig auch bei der kirchlichen Unterrichtserlaubnis "Missio canonica" nicht mehr auf die Lebensführung der Lehrkräfte an, sondern auf ihre Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag. Das geht aus einem Schreiben des Dezernates Schule und Bildung des Bischöflichen Ordinariats Limburg an die Religionslehrkräfte vom Montag hervor, das katholisch.de vorliegt. Auf Anfrage bestätigte das Bistum am Mittwoch, dass auch beim Antragsverfahren für die Missio die Kriterien der Grundordnung zu kirchenrechtlich nicht anerkannten Zivilehen ausgesetzt werden. "Die in der Rahmengeschäftsordnung zur Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica genannten Bedingungen wie auch die Orientierung der Lebensführung am Evangelium, seiner Werte und der Glaubensgemeinschaft bleiben hiervon unberührt", so Bistumssprecher Stephan Schnelle. Die Selbstverpflichtung des Bischofs zur Nichtanwendung von Teilen der Grundordnung bedeute lediglich, "dass die sexuelle Orientierung und die Gestaltung von Partnerschaften nicht als Bewertungskriterien zur Verleihung einer Missio canonica Anwendung finden".

"Fragen der sexuellen Orientierung und der Gestaltung von Partnerschaften" würden "weder bei jenen, die bereits eine Missio erteilt bekommen haben, noch bei jenen, die künftig eine solche erhalten wollen, von Belang" sein, heißt es in dem durch den Dezernenten für Schule und Bildung, Ralf Stammberger, unterzeichneten Schreiben. Vielmehr gehe es künftig "allein um die persönliche Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag".

Regelung betrifft auch Religionslehrer an nichtkirchlichen Schulen

Damit wird die bereits zuvor angekündigte Aussetzung der Anwendung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" in Bezug auf die persönliche Lebensführung nicht nur für Beschäftigte im Kirchendienst wirksam, sondern gilt für alle Religionslehrer, auch diejenigen an nichtkirchlichen Schulen. Das neue Vorgehen umfasse auch Fälle von ehemaligen Religionslehrern, denen die Missio entzogen wurde. Im Fall einer Neubeantragung der Unterrichtserlaubnis greife dasselbe Verfahren wie bei Neueinstellungen unter Berücksichtigung der veränderten Anwendung der Anforderungen zur Lebensführung.

Die Kriterien für Verleihung und Entzug der Missio canonica werden auf der Ebene der einzelnen Bistümer festgelegt. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat dazu 1973 "Rahmenrichtlinien zur Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnisund der Missio canonica für Lehrkräfte mit der Fakultas 'Katholische Religionslehre'" erlassen, auf deren Grundlage die Diözesanbischöfe möglichst einheitliche Ordnungen erlassen sollen. Im Bistum Limburg gibt es keine eigenständige Verfahrensordnung. Die Rahmenrichtlinien sehen vor, dass Religionslehrer den Religionsunterricht "in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche" erteilen und "in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche" beachten. Das Universalkirchenrecht sieht vor, dass sich die Diözesanbischöfe darum bemühen müssen, dass sich die Religionslehrkräfte "durch Rechtgläubigkeit, durch das Zeugnis christlichen Lebens und durch pädagogisches Geschick" auszeichnen (can. 804 § 2 CIC).

Änderung der Missio-Ordnung auch in Hildesheim geplant

Auf seiner dritten Synodalversammlung hatte der Synodale Weg in erster Lesung einen Beschlusstext verabschiedet, in dem eine Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes gefordert wurde, so dass künftig der Abschluss einer kirchlich nicht anerkannten Zivilehe bei katholischen Mitarbeitern nicht mehr zur Kündigung führen kann. Im Rahmen des Beschlusses wurde auch eine Änderung der Ordnungen für die Missio canonica gefordert. Im Nachgang der Synodalversammlung und des Coming-outs von mehr als 100 queeren Kirchenmitarbeitern in der Aktion "#OutInChurch" hatte ein Großteil der Bistümer angekündigt, bis zu einer Änderung der Grundordnung auf Kündigungen aufgrund der Lebensführung zu verzichten, auch bei pastoralen Mitarbeitern und solchen, die aufgrund einer Missio canonica beschäftigt sind. Das Bistum Limburg ist die erste Diözese, die auch eine Änderung der Missio-Ordnung angekündigt hat.

Bereits im vergangenen November hatte das Bistum Hildesheim angekündigt, die Zugangsbedingungen für Religionslehrer zu überprüfen. Ein entsprechender Diskussionsprozess zur Veränderung der Missio-Ordnung solle vor Beginn des Schuljahrs 2023/24 abgeschlossen sein. (fxn)