Unter anderen ganz NRW und ganz Bayern

Immer mehr Bistümer kündigen Umsetzung von neuem Arbeitsrecht an

Veröffentlicht am 23.11.2022 um 15:41 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Die deutschen Bischöfe haben zwar ein neues kirchliches Arbeitsrecht beschlossen – doch das ist zunächst nur eine Empfehlung. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof. Aber die Chancen stehen gut.

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Immer mehr Bistümer in Deutschland wollen die von den deutschen Bischöfen beschlossene Arbeitsrechtsreform schnell umsetzen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Menschen, die bei der katholischen Kirche arbeiten und in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben, nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen. Das betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der Kirche oder bei der Caritas arbeiten.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen planen alle fünf (Erz-)Diözesen, das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft zu setzen. Am Mittwoch teilte auch das Erzbistum Köln auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, Kardinal Rainer Maria Woelki wolle den Beschluss umsetzen. Zuvor hatte Deutschlands mitgliederstärkste Diözese erklärt, der Entwurf müsse zunächst geprüft werden. Allein im Erzbistum sind etwa 65.000 Hauptamtliche bei Kirche oder Caritas beschäftigt. Die Bistümer Münster, Aachen und Essen sowie das Erzbistum Paderborn hatten die Änderungen bereits am Dienstag begrüßt und deren Umsetzung angekündigt.

Auch in Bayern wird das neue Arbeitsrecht wohl flächendeckend umgesetzt. Das geht aus einer Umfrage der KNA unter den sieben (Erz-)Bistümern im Freistaat hervor. Allerdings ist zumindest im Erzbistum Bamberg mit einer Verzögerung zu rechnen. Dort werde erst der neue Erzbischof die Regeln in Kraft setzen, sagte ein Sprecher. Papst Franziskus hatte den Rücktritt des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick zum 1. November angenommen. Seither ist der dortige Bischofsstuhl verwaist. Erfahrungsgemäß dauert es meist deutlich länger als ein halbes Jahr, bis in Bayern ein neuer Bischof installiert ist.

Abstimmung zwischen Bamberg und Paderborn

Der Bamberger Übergangsverwalter, Weihbischof Herwig Gössl, hat zwar fast dieselben Befugnisse wie ein amtierender Erzbischof. Allerdings darf er keine Beschlüsse fällen, die den nächsten Erzbischof binden. Dies wird in Bamberg so ausgelegt, dass das neue Arbeitsrecht warten muss. Die Vorgehensweise sei mit dem Erzbistum Paderborn abgestimmt, hieß es. Dort wurde ebenfalls vor einem Monat Erzbischof Hans-Josef Becker in den Ruhestand verabschiedet.

Aus keinem bayerischen Bistum wurden Vorbehalte gegen die neuen Regeln laut. Alle signalisierten gegenüber der KNA den Willen, sie umzusetzen. Aus mehreren Antworten geht hervor, dass dies voraussichtlich im ersten Quartal 2023 erfolgen wird. Bei der Novellierung 2015 hatten die Bischöfe aus Passau, Eichstätt und Regensburg die Reform in ihrer jeweiligen Diözese erst ein halbes Jahr nach den anderen 24 deutschen Bistümern in Kraft gesetzt. Ihre Bedenken stellten sie nach eigenen Angaben letztlich zugunsten einer einheitlichen bundesweiten Geltung des Regelwerks zurück. Auch diesmal gab es bei der Beschlussfassung der deutschen Bischöfe Gegenstimmen. Allerdings ist bisher nicht bekannt, von wem.

Bereits am Dienstag hatte auch das Erzbistum Berlin die Novelle begrüßt. Die (Erz-)Bischöfe Stefan Heße (Hamburg), Felix Genn (Münster), Stephan Ackermann (Trier) und Karl-Heinz Wiesemann (Speyer) kündigten ebenfalls eine baldige Umsetzung des neuen Arbeitsrechts an. Die deutschen Bischöfe hatten die Novellierung des Arbeitsrechts am Dienstag beschlossen. Die Neufassung, der mindestens zwei Drittel der Bischöfe zustimmen mussten, ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten. (tmg/KNA)