Erzbistum Hamburg: Eingangsbestätigung, mehr aber nicht

Noch immer keine Reaktion vom Vatikan auf Anzeige gegen Bischof Bode

Veröffentlicht am 27.01.2023 um 14:41 Uhr – Lesedauer: 

Osnabrück ‐ Worauf wartet der Vatikan? Eigentlich hätte er nach 30 Tagen auf die kirchenrechtliche Anzeige gegen den Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode reagieren müssen. Doch auch nach bald zwei Monaten gibt es keine Reaktion.

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Über sieben Wochen nach der kirchenrechtlichen Anzeige gegen den Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode hat einem NDR-Bericht zufolge der Vatikan noch keine Reaktion gezeigt. Es gebe bislang eine Eingangsbestätigung, mehr aber nicht, bestätigte der Sprecher des Erzbistums Hamburg, Manfred Nielen, dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. Das Erzbistum habe die Anzeige an den Vatikan weitergeleitet und erwarte weiterhin die Antwort. Nielen verwies darauf, dass das Erzbistum zum ersten Mal in der Funktion als "Scharnier" zwischen Betroffenenrat und Vatikan tätig geworden sei. "Nun liegt es am Vatikan, die Regeln, die er sich für einen solchen Fall selbst gegeben hat, auch einzuhalten."

Der Betroffenenrat der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück wirft Bode vor, er habe gegen päpstliche Vorgaben verstoßen, indem er unter anderem sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige noch im Jahr 2022 als "Beziehung" bezeichnet habe. Der Rat kritisierte weiter, Bode habe die Schilderungen einer Betroffenen "gänzlich falsch eingeschätzt" und eine Anzeige beim Vatikan verzögert. Dies habe eine kanonische Voruntersuchung verhindert, die sofort hätte eingeleitet werden müssen, als sich die junge Frau erstmalig gemeldet habe.

Gremium kritisiert Vatikan

Das Gremium kritisiert nun laut NDR-Bericht das abwartende Verhalten des Vatikans. Betroffenensprecher Norbert Thewes sagte dem Sender, er sei sehr unzufrieden mit der Situation. Man wolle die Lage Anfang Februar beraten und sich wohl an den Apostolischen Nuntius in Berlin und das Erzbistum Hamburg wenden.

Der Betroffenenrat der norddeutschen Bistümer hatte Bode am 8. Dezember über den ranghöheren Hamburger Erzbischof Stefan Heße in Rom angezeigt. Heße hatte die Anzeige am 9. Dezember über die vatikanische Botschaft in Berlin an das römische Glaubens- und das Bischofsdikasterium weitergeleitet. Laut den päpstlichen Regeln müssten diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Meldung reagieren und weitere Anweisungen zur Vorgehensweise im konkreten Fall erteilen. Unklar ist, ob die Verfahrensregeln von Papst Franziskus noch gelten. Sie wurden zum 1. Juni 2019 für drei Jahre auf Probe in Kraft gesetzt. Eine Verlängerung über den 1. Juni 2022 hinaus sei ihm nicht bekannt, sagte der emeritierte Kirchenrechtler Heribert Hallermann im Dezember katholisch.de. (tmg/epd)