Bündnis fordert Gottesbezug in schleswig-holsteinischer Verfassung
Ein interreligiöses Bündnis fordert einen Gottesbezug in der Präambel der Landesverfassung von Schleswig-Holstein. Teil der Initiative sind Vertreter der beiden großen christlichen Kirchen sowie jüdischer und muslimischer Verbände, wie das Erzbistum Hamburg am Freitag mitteilte. Die Religionsgemeinschaften reagieren damit auf eine aktuelle Debatte zur Verfassungsänderung in dem norddeutschen Bundesland. Zuletzt hatte es 2016 eine Abstimmung im Kieler Landtag um einen Gottesbezug gegeben. Damals war ein Antrag von 29 Abgeordneten aller Fraktionen knapp gescheitert.
Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße unterstrich im Vorfeld der Debatte den einenden Faktor eines Gottesbegriffs in der Präambel. "In der Demokratie bleibt der Ort der höchsten Macht frei! Alle Menschen sind ihm zugeordnet und mit je gleicher Würde ausgestattet", so Heße.
Im Sinn des Pluralismus
Auch die Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, äußerte ihre Unterstützung. "Eine Formulierung, die niemanden ausgrenzt und so gestaltet ist, dass Menschen in aller Unterschiedlichkeit in sie einstimmen können, ist für eine pluralistische Gesellschaft, die auf den Grundwerten unseres Grundgesetzes basiert, angemessen", sagte die Theologin.
Die kultur- und kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anette Röttger, erklärte, auch für ihre Partei gehöre ein Gottesbezug in die Präambel. "Ein Bezug zu Gott in der Verfassung ist eine Selbstvergewisserung und eine wertvolle Demutsformel, denn es liegt nicht alles allein in unserer Hand." Zudem ließen sich aus dem Gottesbezug gesellschaftliche Werte, wie Wertschätzung und Respekt ableiten.
Neben evangelischer und katholischer Kirche unterstützen die Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein und die Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein den Vorstoß. Hinzu kommen die Schura Islamische Religionsgemeinschaft, die Ditib Nord und der Landesverband der islamischen Kulturzentren Norddeutschland.
Vergangene Vorstöße
Bei der Verabschiedung der neuen Landesverfassung im Herbst 2014 hatte der Gottesbezug eine Mehrheit verfehlt. Damals hatte sich eine interreligiöse Initiative mit Christen, Juden und Muslimen gebildet und über 40.000 Unterschriften gesammelt. 2016 waren bei der Abstimmung nur 45 der notwendigen 46 Stimmen für eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht worden. (KNA)
10.10.25, 15:22 Uhr: Kultur- und kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion hinzugefügt.
