Freiburger Kirchenrechtler über die Details von "Traditionis custodes"

Bier über "Alte Messe": Papst will Parallelstrukturen abschaffen

Veröffentlicht am 10.08.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ Die Geltung der erneuerten Liturgie soll nicht durch Parallelstrukturen in Frage gestellt werden: Das stecke hinter der Einschränkung der "Alten Messe" durch Papst Franziskus, sagt der Kirchenrechtler Georg Bier im katholisch.de-Interview. Das sei auch der Grund für einzelne Regelungen.

  • Teilen:

Schon länger kursierten Gerüchte, Papst Franziskus könnte die Feier der sogenannten Alten Messe einschränken wollen. Dass er es so bald und so radikal tun würde, wie Mitte Juli mit dem Motu proprio "Traditionis custodes" geschehen, hatte aber kaum jemand erwartet. Auch den Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier hat die Entscheidung überrascht. Im Interview mit katholisch.de spricht er über kirchenrechtliche Details der nun geltenden Bestimmungen und über die Möglichkeiten des Papstes, seinen Vorgänger zu korrigieren.

Frage: Herr Bier, erst kürzlich hatten Sie im Interview gesagt, Sie gingen nicht davon aus, dass Papst Franziskus das Motu proprio seines Vorgängers in absehbarer Zeit zurücknehmen werde. Wenige Tage später hat er mit "Traditionis custodes" aber mehr oder weniger genau das getan. Waren Sie sehr überrascht?

Bier: Ja, so kann man sich irren (lacht). Natürlich hat mich das überrascht. Der Punkt ist ja, dass der Papst sich damit von einer Entscheidung seines Vorgängers distanziert hat. Aber er hat das, wie ich finde, in seinem Begleitschreiben politisch sehr geschickt begründet. Er hat gesagt: Das Anliegen von Benedikt XVI. war richtig, aber es hat sich gezeigt, dass sich die Idee, diejenigen, die sich mit dem gegenwärtigen Ritus nicht anfreunden können, auf eine andere Art und Weise im Boot zu halten, nicht bewährt hat, sondern dass es zu Missbrauch dieser liturgischen Großzügigkeit kam, zu Äußerungen gegen das Konzil und gegen den Papst. Er betont seine Enttäuschung, dass es so gekommen ist, und auch sein Bedauern darüber, dass er keinen anderen Weg sieht, als diese Entscheidung wieder rückgängig zu machen. In der Sache hat der Papst, glaube ich, so agiert, dass man ihm nicht vorwerfen kann, er gehe leichtfertig über Entscheidungen seines Vorgängers hinweg. Insofern ist es vielleicht auch wieder keine so große Überraschung.

Frage: Papst Benedikt hatte allen Gläubigen und Priestern das Recht eingeräumt, die Messe in der überlieferten Form zu besuchen oder zu feiern. Das hat Papst Franziskus nun wieder eingeschränkt. Hat er damit aus rechtlicher Sicht den Ursprungszustand wiederhergestellt?

Bier:  Das Messbuch von 1962 beziehungsweise den tridentinischen Ritus hat Papst Franziskus ja nicht grundsätzlich verboten, sondern lediglich in den Regelungsbereich des Diözesanbischofs überführt. Der Diözesanbischof ist jetzt – wie schon vor 2007 – wieder dafür zuständig, die Liturgie in seiner eigenen Diözese zu ordnen und zu gestalten. Das war ein Kritikpunkt, der 2007 gegenüber der damaligen Entscheidung von Benedikt XVI. vorgetragen wurde: dass dem Bischof, dem obersten Liturgen seiner Diözese, etwas aus seinem Zuständigkeitsbereich entnommen wurde. Insofern wird hier der vom Gesetzgeber gewünschte Zustand wieder hergestellt: Die Aufsicht über die Liturgie in der Diözese liegt beim Diözesanbischof.

Bild: ©Privat

Georg Bier ist Professor für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Universität Freiburg.

Frage: Die Bischöfe sollen nun vor allem sicherstellen, dass im Umfeld der Alten Messe die Legitimität der Liturgiereform und des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht in Frage gestellt wird …

Bier: Genau. Der Papst hat sich in seinem Begleitschreiben an die Bischöfe enttäuscht gezeigt, dass all dies so gekommen ist: dass nicht nur die Messe nach dem früheren Ritus gefeiert wurde, sondern damit Kritik am Konzil, Kritik an der Liturgiereform und Kritik am Lehramt des Papstes in einer Weise verbunden wurde, wie das aus Sicht des Papstes eben unzulässig war. Die Liturgiereform und der Ritus, gegen den sich die Anhänger der tridentinischen Liturgie wenden, ist ja unverkennbar und eigentlich auch unauflöslich mit dem Konzil verbunden. Insofern ist es konsequent, dass der Papst diesem Protest, der da durch die Liturgie zum Ausdruck gebracht wird, Einhalt gebieten will.

Frage: Eine der Regelungen dazu besagt, dass die Gottesdienste in der überlieferten Form nicht mehr in Pfarrkirchen stattfinden sollen. Was bedeutet das konkret für die Situation in Deutschland?

Bier: Das ist keine einfach zu beantwortende Frage, weil nicht immer ganz klar ist, was bei den in Deutschland veränderten Strukturen kirchenrechtlich genau passiert: Es gibt Strukturen, in denen Seelsorgeeinheiten aus mehreren Pfarreien bestehen. Das heißt, die Pfarreien bleiben bestehen und mit ihnen bleiben auch die Pfarrkirchen bestehen. Und es gibt Strukturen, wo durch die Fusionierung von Pfarreien neue Gebilde geschaffen werden, die dann die Pfarrei sind und dementsprechend auch nur noch eine Pfarrkirche haben. Dadurch gibt es eine Reihe von ehemaligen Pfarrkirchen, die jetzt nicht mehr den Status einer Pfarrkirche haben. Dort wäre nach dem neuen Motu proprio die Feier nach dem Missale von 1962 also erlaubt. Da muss man aber genau schauen, wie in den einzelnen Diözesen die Bezeichnungen verändert wurden. Nach meinem Eindruck ist das ein Aspekt, der bei der Neuordnung der Pfarreistrukturen nicht so sehr im Blick ist.

„Der Papst möchte nicht, dass die vorkonziliare Liturgie in den Kirchen gefeiert wird, die zentrale gottesdienstliche Versammlungsorte der Pfarreien sind.“

—  Zitat: Georg Bier

Frage: Was steht aus Ihrer Sicht hinter dieser Regelung mit den Pfarrkirchen?

Bier: Ich glaube, jenseits der rechtlichen Frage ist doch klar, was der Papst damit erreichen will: Er möchte nicht, dass die vorkonziliare Liturgie in den Kirchen gefeiert wird, die zentrale gottesdienstliche Versammlungsorte der Pfarreien sind. Dort, wo sich die Pfarrgemeinde zur regelmäßigen sonntäglichen Eucharistie versammelt, soll die Liturgie des nachkonziliaren Messbuchs gefeiert werden. Es geht ihm um die Unterscheidbarkeit und darum, dass rund um den tridentinischen Ritus keine pfarreiähnlichen Strukturen entstehen, die in Konkurrenz zu den bestehenden Pfarrgemeinden treten. Er ordnet deshalb ja auch an, dass keine neuen Personalpfarreien mehr entstehen dürfen.

Schon jetzt lässt sich beobachten, wohin Parallelstrukturen führen können: Anfang des Jahres hat der Papst Akolythat und Lektorat offiziell für Frauen geöffnet. Nach dem alten Ritus kann es das aber überhaupt nicht geben, da gibt es noch nicht einmal einen Lektorendienst für Laien, sondern es werden noch die entsprechenden niederen Weihen für Kleriker gespendet. Dieses Nebeneinander will der Papst offensichtlich nicht, deshalb sollen keine neuen Pfarreistrukturen entstehen. Und da, wo es sie schon gibt, soll überprüft werden, ob sie künftig beizubehalten sind.

Frage: Ein anderer wesentlicher Aspekt des Motu proprio betrifft die geistlichen Gemeinschaften, die den alten Ritus feiern und bis vor kurzem von der Kommission Ecclesia Dei verwaltet wurden – etwa die Petrusbruderschaft oder das Berliner Institut Philipp Neri. Was bedeutet es für diese Gruppierungen, dass sie jetzt der Kongregation für die Orden unterstellt wurden?

Bier: Ich meine, dass man diese Entscheidung nicht überbewerten sollte. Die Kommission Ecclesia Dei wurde 2019 abgeschafft – daraufhin sind die Gemeinschaften in die Zuständigkeit der Glaubenskongregation überführt worden. Und jetzt sagt der Papst: Eigentlich gehören diese Gemeinschaften von der Sache her in die Zuständigkeit der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens. Das ist ein Wechsel des zuständigen "Ministeriums", den ich gar nicht inhaltlich interpretieren würde. Für mich sieht das zunächst einfach nach einem logischen Schritt aus, hinter dem ich keine besonderen kirchenpolitischen Gründe sehe.

Frage: Trotzdem verlieren die Gemeinschaften dadurch sozusagen ihren "Artenschutz".

Bier: Richtig. Sie verlieren damit den Sonderstatus, den sie bislang hatten und der auch darin bestand, dass für sie eine besondere päpstliche Kommission zuständig war. Wie jetzt die Kongregation damit umgehen wird, ist eine spannende Frage für die Zukunft. Es ist aber so, dass die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens unter ihrem Dach auch bis jetzt schon sehr unterschiedliche Formen von Lebensverbänden beherbergt. Das ist ja nicht alles gleichförmig, was es da gibt. Insofern nehme ich an, dass die Kongregation die entsprechenden Gemeinschaften auch in ihrer Eigenart bestehen lassen wird.

Linktipp

Der vollständige Text des Motu proprio "Traditionis custodes" (Als Wächter der Tradition) kann in deutscher Übersetzung auf der Homepage des Vatikan abgerufen werden.

Frage: Papst Franziskus nimmt mit seinem Motu proprio nicht nur rechtliche Änderungen vor, sondern hält auch fest, dass die liturgischen Bücher der Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. "die einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus" sind. Muss man das nicht als theologische Korrektur am emeritierten Papst verstehen?

Bier: Zunächst hat Benedikt XVI. ein Gesetz erlassen und Franziskus hat es zurückgenommen beziehungsweise in Teilen andere oder sogar entgegengesetzte Regelungen erlassen. Die dabei verwendeten Ausdrücke "ordentliche und außerordentliche" oder "einzige Form" scheinen mir da eher ein Sprachspiel zu sein.

Frage: Aber es dürfte ja kaum Zufall sein, dass Papst Franziskus die Formulierung seines Vorgängers nicht wiederholt. Helmut Hoping sprach davon, dass der alte Ritus liturgietheologisch jetzt quasi im luftleeren Raum hängt.

Bier: Ja, ich glaube auch, dass er diese Formulierung bewusst nicht wiederholt hat. Aber trotzdem muss die tridentinische Form ja irgendeine Ausdrucksform des Römischen Ritus sein, sonst könnte sie nicht gefeiert werden. Der Papst sagt ja nicht, dass diese Form überhaupt nicht mehr zulässig sein soll. Man könnte vielleicht sagen, dass durch die Formulierung im Motu proprio "Traditionis custodes" die Vorrangstellung des Missale von 1969 wieder deutlicher und unmissverständlicher betont wird. Dagegen hat Benedikt XVI. mit "Summorum pontificum" doch eher den Eindruck erweckt, man könne zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Form des Ritus frei wählen. Durch das neue Motu proprio ist jetzt klargestellt, dass es diese Gleichberechtigung nicht gibt. Es gibt nur die eine Ausdrucksform des Römischen Ritus. Alles andere beruht auf Ausnahmegenehmigungen.

„Natürlich hat Papst Franziskus mit dem Motu proprio einen autoritativen Akt gesetzt. Aber das ist nichts Besonderes, sondern eine Konsequenz der hierarchischen Struktur der katholischen Kirche.“

—  Zitat: Georg Bier

Frage: Die Entscheidung wurde von manchen als Ausdruck einer von Papst Franziskus gewünschten Dezentralisierung der Kirche gedeutet, von anderen als autoritäres Handeln des Papstes kritisiert. Was stimmt denn nun?

Bier: Beides ist nicht ganz falsch. Was die Dezentralisierung betrifft, würde ich allerdings bevorzugen, davon zu sprechen, dass der Papst den Bischöfen die ihnen vom kirchlichen Recht zugestandenen Rechte als oberste Liturgen ihrer Diözese wiederhergestellt hat. Es ist ja nicht so, dass Kompetenzen, die immer schon beim Apostolischen Stuhl lagen, jetzt den Diözesanbischöfen zugewiesen werden, sondern es wurden den Bischöfen Befugnisse zurückgegeben, die zu ihrer ureigenen Verantwortung gehören und die ihnen 2007 entzogen worden waren.

Und natürlich hat Papst Franziskus mit dem Motu proprio einen autoritativen Akt gesetzt. Aber das ist nichts Besonderes, sondern eine Konsequenz der hierarchischen Struktur der katholischen Kirche. Der Papst kann jederzeit gesetzgeberisch in einer Art und Weise eingreifen, wie er das für richtig hält. Ebenso wie Papst Benedikt XVI. die Rechtslage 2007 in einem souveränen päpstlichen Akt geändert hat, ändert sie der jetzige Amtsinhaber wiederum. Das ist die Kompetenz, die ein Papst hat, und die macht Papst Franziskus hier geltend.

Frage: Eine Rechtsicherheit für die Gläubigen gibt es demnach nicht?

Bier: Doch, innerhalb der bestehenden Gesetze gibt es die. Es ist jetzt ja klar, was gilt. Das Einzige, was nicht sicher ist – und das macht dieser Vorgang deutlich – ist, ob ein nächster Papst vielleicht wieder eine ganz andere Regelung trifft. Wenn Sie mit Rechtssicherheit meinen, dass etwas bis in alle Ewigkeit gilt, dann besteht sie nicht. Aber eine solche Rechtssicherheit gibt es auch im weltlichen Bereich nicht. Auch der weltliche Gesetzgeber kann Gesetze ändern, kann Tempolimits einführen oder Gesetze zum Gesundheitsschutz erlassen. Nur bedarf es dafür – jedenfalls in freiheitlich- demokratisch verfassten Staaten – eines Konsenses im Parlament, was uns Änderungen des weltlichen Rechts vermutlich weniger willkürlich oder beliebig erscheinen lässt.

Von Moritz Findeisen