Anzeige wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener"

Nach Artikel zu Benedikt XVI.: Ermittlungen gegen "queer.de"

Veröffentlicht am 09.01.2023 um 12:56 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ "Mit Ratzinger starb einer der größten queerfeindlichen Hetzer": Diese Überschrift trägt ein Artikel, den das Online-Magazin "queer.de" kurz nach dem Tod Benedikts XVI. veröffentlichte. Nun ermittelt die Polizei.

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Die Berliner Polizei hat wegen eines Artikels über den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. Ermittlungen gegen das Online-Magazin "queer.de" eingeleitet. Am 31. Dezember, dem Todestag Benedikts, sei über die Internetwache eine Anzeige wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" eingegangen, berichtet der Tagesspiegel am Sonntag unter Berufung auf einen Polizeisprecher. Kurz nach dem Bekanntwerden seines Todes hatte "queer.de" einen Artikel über Benedikt XVI. veröffentlicht, der die Überschrift "Mit Ratzinger starb einer der größten queerfeindlichen Hetzer" trägt. In dem Text werden unter anderem mehrere Aussagen des früheren Papstes zum Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Stellen aus seinen Schriften angeführt.

Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen habe sich die Polizei nicht dazu äußern wollen, wer die Anzeige erstattet hat, heißt es weiter. Bei Bestehen eines Anfangsverdachts einer Straftat sei man verpflichtet, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.

Der Geschäftsführer des Online-Magazins, Micha Schulze, schrieb am Montag in einem Beitrag, dass er am vergangenen Freitag von der Polizei über die Ermittlungen informiert worden sei. Da man der Ansicht sei, dass eine mögliche Anklage ein Angriff auf die Pressefreiheit sei, werde man der Polizei keine freiwilligen Auskünfte erteilen, betonte Schulze. "Mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Pressefreiheit in Deutschland ist aber groß genug, dass ich mir im nächsten Schritt eine Durchsuchung der Redaktionsräume, einen Strafbefehl, eine Anklage oder gar eine Verurteilung nicht vorstellen kann." Weil die "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" allerdings ein Antragsdelikt sei und nur Angehörige des verstorbenen emeritierten Papstes antragsberechtigt seien, erwäge er, eine Anwaltskanzlei einzuschalten und Akteneinsicht zu beantragen, so Schulze. Queer.de ist nach eigenen Angaben das reichweitenstärkste LGBTIQ-Onlinemedium in Deutschland. (mal)