Vatikan hatte Einrichtung in einem Brief untersagt

Synodaler Rat und Synodaler Ausschuss: Was mit den Gremien gemeint ist

Veröffentlicht am 25.01.2023 um 15:34 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Der Synodale Weg ist nicht befugt, einen Synodalen Rat einzurichten. Und die Bischöfe müssen sich nicht an einem Synodalen Ausschuss beteiligen. Das hat der Vatikan mit seinem Brief klargestellt. Aber was hat es mit diesen Gremien auf sich? Katholisch.de erklärt die Hintergründe.

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"Synodalität nachhaltig stärken". Mit diesem Wunsch ist der Handlungstext des Synodalforums "Macht und Gewaltenteilung in der Kirche" überschrieben, der bei der vierten Synodalversammlung im vergangenen September in zweiter und damit letzter Lesung verabschiedet wurde. Beschlossen wurde damit die Einrichtung eines Synodalen Ausschusses, der einen Synodalen Rat für die katholische Kirche in Deutschland vorbereiten soll. Durch das am Montag veröffentlichte Schreiben des vatikanischen Staatssekretariats, das mit Approbation des Papstes die Einrichtung eines Synodalen Rates untersagt, ist noch einmal Schwung in die Diskussion um die Umsetzung dieses Beschlusses gekommen. Doch was ist mit Synodalem Rat und Synodalem Ausschuss genau gemeint?

Ziel der Synodalversammlung ist es, ein Gremium dauerhaft zu etablieren, das bistumsübergreifend gemeinsam berät und Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung trifft, etwa zur pastoralen Planung, zu Zukunftsfragen oder Haushaltsangelegenheit der Kirche. Dieser Rat soll entsprechend der Synodalversammlung zusammengesetzt sein, öffentlich tagen, von den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) geleitet und durch ein ständiges Sekretariat unterstützt werden, das "finanziell und personell angemessen ausgestattet ist", formuliert der Handlungstext.

CIC: Laien können bei Leitungsgewalt mitwirken

Die Beschlüsse des Synodalen Rates sollen dabei dieselbe rechtliche Wirkung haben wie die Beschlüsse der Synodalversammlung – kirchenrechtlich sind sie also nicht bindend. "Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt", heißt es in der Satzung des Synodalen Wegs. Grundlage für den Handlungstext ist Can. 129 des Codex Iuris Canonici (CIC). Dieser befähigt ausschließlich Geweihte zur Übernahme der Leitungsgewalt in der Kirche. "Bei der Ausübung dieser Gewalt können Laien nach Maßgabe des Rechtes mitwirken", heißt es weiter.

Der Synodale Rat soll bis spätestens März 2026 eingerichtet werden. Um ihn einzurichten, soll es direkt im Anschluss an die fünfte und letzte Synodalversammlung im März zunächst einen Synodalen Ausschuss geben, der aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom ZdK bereits gewählten Mitgliedern und 20 von der Synodalversammlung noch zu wählenden Mitgliedern besteht. Neben der Vorbereitung des Synodalen Rates soll dieses Gremium auch die Beschlüsse der Synodalversammlung evaluieren und diese fortentwickeln. Außerdem soll hier über die Texte entschieden werden, die aus Zeitgründen nicht mehr in die Synodalversammlung eingehen konnten.

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Damit sollen die Reformbemühungen des Synodalen Wegs weitergeführt werden. Die gemeinsamen Beratungen von Laien, Klerikern und Bischöfen hätten in den letzten Jahren die Gemeinschaft des Glaubens gestärkt, formulieren die Forenmitglieder in der Einleitung des Textes. "Diese guten Erfahrungen auf dem Synodalen Wegs sind die Grundlage dafür, die Synodalität der katholischen Kirche in Deutschland weiter zu stärken."

Synodale Mitentscheidung soll es nach Vorstellung der Forumsmitglieder dabei nicht bloß auf bundesweiter Ebene geben: In einem weiteren Handlungstext namens "Gemeinsam beraten und entscheiden" sieht das Synodalforum auch Synodale Räte für die einzelnen Diözesen sowie für die jeweiligen Pfarreien vor, um auch hier Partizipation und Gewaltenteilung im Hinblick auf Leitungsaufgaben zu ermöglichen. Dieser Handlungstext lag bei der vierten Synodalversammlung im vergangenen September zwar schon zur zweiten Lesung vor, wurde aus Zeitgründen aber nicht mehr besprochen. Eine Abstimmung ist für das fünfte Treffen im März vorgesehen.

Keine Kompetenz, Synodalen Rat einzurichten

Diese Form der Mitbestimmung von Laien und der Verstetigung von Synodalität in der Kirche in Deutschland hat jetzt den Vatikan auf den Plan gerufen. Weder "der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz" hätten die Kompetenz, den Synodalen Rat auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Schreiben aus dem Staatssekretariat. Der Vatikan befürchtet ein Gremium, das die Entscheidungsgewalt der Bischöfe und anderer Kleriker beschneidet. 

Schon am 21. Juli des vergangenen Jahres hatte der Vatikan eine wenige Zeilen lange Intervention veröffentlicht, in der angemahnt wurde, der Synodale Weg sei "nicht befugt", Bischöfe und Gläubige "zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten". Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer kritisierte im Oktober, dass es sich beim Synodalen Rat um eine solche neue Leitungsstruktur handele. Er könne sich "nicht vorstellen, dass das von Rom gutgeheißen wird".

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer bei der dritten Synodalversammlung
Bild: ©Synodaler Weg/Maximilian von Lachner (Archivbild)

Beim Synodalen Rat handele es sich um eine neue Leitungsstruktur in der Kirche, kritisierte der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer bereits im Oktober. Er könne sich "nicht vorstellen, dass das von Rom gutgeheißen wird".

Zuvor hatte im April – also noch vor dem Beschluss der Synodalversammlung – der Augsburger Bischof Bertram Meier bei der Einrichtung von Synodalen Räten auf allen Ebenen der Kirche vor einem "Wasserkopf-Effekt" gewarnt. Es müsse daher genau geprüft werden, ob diese Strukturen mit vorhandenen Gremien wie Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat kompatibel seien. Der deutsche Kardinal Walter Kasper nannte Synodale Räte im Juni "keine Erneuerung, sondern eine unerhörte Neuerung". Auch der Wiener Theologe Jan-Heiner Tück äußerte sich kritisch und warnte davor, dass durch den Synodalen Rat "eine Umstellung der Machtbefugnisse, die eine deutliche Nähe zu Synodalpraktiken der evangelischen Kirche in Deutschland erkennen lässt", stattfinde.

Die Kritik der fünf Bischöfe, die mit ihrer Anfrage an den Vatikan wandten, ob sie an einem Synodalen Ausschuss teilnehmen müssten und ob sie teilnehmen dürften, wurde auch am Abstimmungsverhalten bei der Synodalversammlung deutlich: Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke und der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer stimmten bei der Abstimmung über den Handlungstext "Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland" mit Nein. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, der Passauer Bischof Stefan Oster und der Augsburger Bischof Bertram Meier enthielten sich bei der Abstimmung.

Synodaler Ausschuss durch Rom-Schreiben "nicht infrage gestellt"

Auf der anderen Seite sprach sich die Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands (AGKOD), zu der rund 130 katholische Verbände, Gemeinschaften und Initiativen gehören, für einen Synodalen Rat aus. Auch die Vorsitzende des Macht-Forums, Claudia Lücking-Michel, warb für die Einrichtung eines solchen Gremiums und unter anderem der Aachener Bischof Helmut Dieser und der Münsteraner Bischof Felix Genn betonten, einen Synodalen Rat in ihrem Bistum einrichten zu wollen. Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin votierte ebenso für die Einrichtung eines Synodalen Rates.

Was nun aber tatsächlich zunächst aus dem Synodalen Ausschuss und in der Folge auch aus dem Synodalen Rat wird, bleibt abzuwarten. Die Präsidenten des Synodalen Wegs, Bischof Georg Bätzing und Irme Stetter-Karp, betonen jedenfalls, dass sie weiter umgesetzt werden sollen. "Das Dokument aus Rom wird für uns in Deutschland zur Folge haben, dass wir noch viel intensiver über die Formen und Möglichkeiten von synodaler Beratung und Entscheidung nachdenken werden, um eine Kultur der Synodalität zu entwickeln", sagte Bätzing in seiner am Montag veröffentlichten Erklärung. "Der Synodale Ausschuss ist durch das römische Schreiben nicht infrage gestellt."

Von Christoph Brüwer