"Loyalitätspflichten in angemessenes Maß zur Lebenswirklichkeit rücken"

Regensburger Generalvikar begrüßt Reform der Grundordnung

Veröffentlicht am 24.02.2022 um 14:05 Uhr – Lesedauer: 

Regensburg ‐ In Regensburg finde man schon jetzt in der Regel Lösungen dafür, wenn die Lebensführung von Mitarbeitern mit den kirchlichen Loyalitätspflichten nicht übereinstimmt, betont Generalvikar Batz. Eine Reform der Grundordnung begrüßt er – warnt aber auch.

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Der Regensburger Generalvikar Roland Batz begrüßt die anstehende Überarbeitung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes. In einer am Mittwoch auf der Webseite des Bistums veröffentlichten Stellungnahme schreibt er, dass er den Veränderungen positiv entgegen sehe, "weil sie auf der einen Seite die Rechtssicherheit verbessern werden und weil auf der anderen Seite die Loyalitätspflichten in ein angemessenes Maß zur Lebenswirklichkeit vieler Menschen zu rücken sind". Dabei warnte er vor "übereilten Entscheidungen, die dann das rechte Maß genau verfehlen und ein notwendiges und mitunter fragiles Gleichgewicht zwischen Loyalität und persönlichen Lebenssituationen eben nicht gewährleisten".

Das Privatleben jedes Menschen stehe immer auch in einem Bezug zu seiner Arbeit, aber nicht jeder Lebensaspekt müsse sich gegenseitig auswirken, so Batz, insbesondere mit Blick auf disziplinarische Konsequenzen: "Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbaren mit ihrer Dienststelle eine Loyalität, die allerdings auch nicht einfach am Privatleben vorbeisehen kann." Dabei gehe es nur in zweiter Linie um Rechte und Pflichten. In erster Linie brauche der Dienst für die Kirche eine "geistig-geistliche innere Haltung, die zum Glauben an Christus und seiner Mission passen muss". Bereits jetzt würden in der Praxis fast alle Loyalitäts-Herausforderungen im "persönlichen und vertraulichen Gespräch" gelöst. "Dabei geht es darum, einvernehmliche Wege zu finden, die die berufliche Position stärken und sichern – und zwar aus der Sicht des Mitarbeiters und der Kirche", so der Generalvikar.

Reform schon im Sommer in Aussicht gestellt

Ähnlich äußerte sich in der vergangenen Woche der Mainzer Generalvikar Udo Bentz. Auch er teile die Ansicht, dass man nicht sagen könne, jeder Aspekt des Privatlebens sei "völlig ohne Relevanz für das dienstliche Verhältnis", betonte der Mainzer Weihbischof. Die persönliche Lebensführung der kirchlichen Mitarbeiter präge auch die Glaubwürdigkeit der Kirche. Auf die Notwendigkeit, Loyalität als einen Baustein der kirchlichen Grundordnung zu beschreiben, könne man somit nicht verzichten. Allerdings sei sie nicht einfach eine Frage des Personenstandes: "Loyalität meint Haltung und innere Einstellung im Blick auf mein Wirken in meinem Dienst", so Bentz.

Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die für kirchliche Arbeitsverhältnisse verbindlich ist, wird seit einigen Jahren von einer Arbeitsgruppe überarbeitet. Insbesondere die Anforderungen an die persönliche Lebensführung von Mitarbeitern stehen in der Kritik. Nach dem Coming-out von mehr als 100 queeren Kirchenmitarbeitenden in der Aktion "#OutInChurch" im Januar und einem Beschluss des Synodalen Wegs in erster Lesung, der eine Reform der Grundordnung und ihrer Loyalitätsobliegenheiten forderte, kündigten immer mehr Bistümer in unterschiedlicher Deutlichkeit und Verbindlichkeit an, auf Kündigungen aufgrund von kirchlich nicht anerkannten Zivilehen und aufgrund der sexuellen Orientierung zu verzichten. Elf Generalvikare wandten sich an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, mit der Forderung einer raschen Reform. Der Paderborner Generalvikar Alfons Hardt stellte eine Änderung der Grundordnung bereits im Juni in Aussicht.

Zuständig für Änderungen an der Grundordnung ist die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands, der die Diözesanbischöfe und eventuelle Diözesanadministratoren angehören. Die Diözesanbischöfe müssen die Grundordnung anschließend noch für den Bereich ihrer Diözese als bischöfliches Gesetz in Kraft setzen. Bei der letzten Reform der Grundordnung im Jahr 2015, bei der die Loyalitätspflichten vermindert und nach Kirchenzugehörigkeit differenziert wurden, gehörte Regensburg zusammen mit Eichstätt und Passau zu den Bistümern, die die Reform erst mit Verzögerung in Kraft setzten. (fxn)